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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2016
- III - 5 StS 2/15 -
Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat"
OLG bejaht Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den heute 23-jährigen Kerim Marc B. wegen der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass Kerim Marc B. im März 2013 nach Syrien gereist war und sich dort Anfang Oktober 2013 dem
Gericht von Teilnahme an bewaffneten Kampfhandlungen auf Seiten des IS überzeugt
Der Angeklagte hatte zwar im Laufe des Verfahrens seine
Angeklagter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt
Das Oberlandesgericht verurteilte den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht. Zwar war der Angeklagte bei Beginn des Tatzeitraums noch unter 21 Jahre alt und somit "Heranwachsender", so dass auch eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht zu prüfen war. Mit der hierzu beauftragten Sachverständigen gelangte das Gericht jedoch zu der Überzeugung, dass der Angeklagte auch schon zu dieser Zeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung nicht mehr einem Jugendlichen, sondern einem Erwachsenen gleichzustellen war.
Bei Strafzumessung fallen gleichermaßen Alter des Angeklagten wie Dauer der Mitgliedschaft ins Gewicht
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht jedoch zu Gunsten des Angeklagten sein junges Alter bei der Tatbegehung ebenso wie den Umstand, dass er jedenfalls das Ableisten eines Treue-Eids auf den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2016
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
- Mehrjährige Haftstrafen wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "ISIG/IS"
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2016
[Aktenzeichen: III ? 6 StS 3/15]) - Verurteilung wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Ahrar al-Sham"
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 06.10.2016
[Aktenzeichen: 3 - 2 StE 8/15])
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Dokument-Nr. 23325
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