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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2020
- I-21 U 46/19 -
Abfallcontaineranlage führt nicht zur Abwertung einer gehobenen Eigentumswohnung
Auch in Wohnvierteln mit gehobenen Quadratmeterpreisen muss Abfallentsorgung sichergestellt sein
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Errichtung einer Containeranlage für Altglas und Altpapier in unmittelbarer Nähe zu Eigentumswohnungen in einem Neubaugebiet nicht zu einer Abwertung der gehobenen Eigentumswohnungen führt. Das Gericht verwies darauf, dass auch in Wohnvierteln mit gehobenen Quadratmeterpreisen die Abfallentsorgung sichergestellt sein müsse und die ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung zum urbanen Leben gehöre.
Die Eheleute des zugrunde liegenden Streitfalls hatten 2015 eine rund 140 qm große Vierzimmerwohnung im zweiten Obergeschoss im Jahr 2015 von dem Bauträger in Düsseldorf für rund 550.000 Euro gekauft. Die Wohnung liegt in einem größeren Neubaugebiet, in dem insgesamt rund 1.800 Wohnungen entstehen sollen.
Kläger sehen in errichteter Containeranlage Wertminderung ihrer Wohnung
Auf der anderen Straßenseite gegenüber der Wohnung errichtete die Stadt Düsseldorf eine Containeranlage für Altglas und Altpapier. Dass dies geschehen würde, wussten die Eheleute bei Kaufabschluss nicht. Sie fühlen sich deshalb von dem Bauträger arglistig getäuscht. Ihre Wohnung sei wegen der optischen Beeinträchtigungen und Lärm- und Geruchsbelästigungen, die von der Containeranlage ausgingen, rund 30.000 Euro weniger wert.
SG: Ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung gehört zum urbanen Leben
Ihre auf Zahlung eines Teilbetrags in Höhe von 10.000 Euro gerichtete Klage blieb auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass die ökologisch sinnvolle
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28416
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