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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 26.02.2015
- 2 A 488/13 -
Eigentümer eines gewerblich genutzten Grundstücks ist zur Aufstellung eines Restmüllbehälters verpflichtet
Pflicht zum Anschluss an öffentliche Abfallentsorgung trifft ausschließlich Grundstückseigentümer
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass der Eigentümer eines Grundstücks, das an einen Gewerbetrieb vermietet ist, der Anschlusspflicht unterliegt und zur Aufstellung eines Restmüllbehälters verpflichtet werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hat sein Grundstück an eine GmbH vermietet, die eine Tischlerei betreibt und von einer Fremdfirma fertig hergestellte Fenster und Türen einbaut. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) stellte fest, dass der Kläger als Eigentümer des Grundstücks der Anschlusspflicht unterliege und zur Aufstellung eines Restmüllbehälters mit einem Mindestgefäßvolumen von 120 Litern und vier Mindestentleerungen im Jahr verpflichtet sei. Hiergegen erhob der Kläger mit der Begründung Klage, dass er nicht Anschlussverpflichteter und damit der falsche Adressat der Verfügung sei.
VG: EVS hätte GmbH zur Aufstellung der Restmülltonne verpflichten müssen
Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt und hob den Bescheid des EVS mit der Begründung auf, dass der EVS die GmbH zur Aufstellung der Restmülltonne hätte verpflichten müssen. Es sei dem Kläger als Eigentümer des an einen Gewerbebetrieb vermieteten Grundstücks nicht möglich, den Nachweis zu führen, dass dort keine gewerblichen Siedlungsabfälle zur Beseitigung anfielen.
Abfallerzeuger muss konkrete Verwertungsmaßnahmen gegebenenfalls benennen und Möglichkeit zeitnaher Verwertung substantiiert aufzeigen können
Die dagegen eingelegte Berufung des EVS hatte Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschied, dass die Pflicht, ein Grundstück, auf dem überlassungspflichtige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes/ra-online
- Kein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang für die Verwertung von Bioabfällen
(Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 30.09.2008
[Aktenzeichen: 1 A 2/08]) - Anschluss- und Benutzungszwang: Jeder braucht die blaue Tonne
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 29.08.2005
[Aktenzeichen: 14 K 2817/04 ])
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Dokument-Nr. 20870
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