wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 14. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006
I-1 U 137/05 -

Weniger Schmerzensgeld nach Motorradunfall aufgrund fehlender Schutzkleidung

Ungeeignete Kleidung begründet Mitschuld des Motorradfahrers an seinen erlittenen Verletzungen

Wer zum Motorradfahren keine geeignete Schutzkleidung trägt und deshalb nach einem Unfall Schmerzensgeld geltend machen will, der muss sich eine Mitschuld an seinen Verletzungen zurechnen lassen. Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs wirkt sich dieser Umstand anspruchsmindernd aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Im vorliegenden Fall machte ein Motorradfahrer Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem Pkw geltend. Die Unfallschuld des Pkw-Fahrers wurde zweifelsfrei festgestellt, so dass der Geschädigte den Fahrzeugführer auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch nehmen wollte. Der Mann hatte sich nach seinem Sturz tiefe Schürfwunden an Schultern und Ellenbogen, eine offene Knieverletzung und Frakturen der Brustwirbel zugezogen. Gesundheitliche Folgeschäden konnten vom Arzt nicht ausgeschlossen werden.

Es besteht ein erhebliches Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Beklagten schließlich auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3.500 Euro. Bei der Bemessung dieses Betrags kamen anspruchsmindernde Umstände hinzu, die sich aus einer Mitschuld des Motorradfahrers an seinen erlittenen Verletzungen ergaben. So habe er außer einem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen, wodurch es vor allem zu den erheblichen Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen sei. In diesem Umstand bestehe ein erhebliches Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst (vgl. Urteil vom 29.10.2001, Az. 1 U 212/00) Bei Straßenverkehrsunfällen stehe die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hänge in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, den erlittenen Schmerzen, den möglichen gesundheitlichen Folgen und auch dem Grad der Verschuldensbeiträge ab.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Düsseldorf (vt/st)

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2006, Seite: 415
NZV 2006, 415

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13217 Dokument-Nr. 13217

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13217

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?