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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2013
- 3 U 1897/12 -
Keine Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen zur Verringerung des Verletzungsrisikos
Fehlendes Tragen von Motorradschuhen begründet kein Mitverschulden im Falle eines Verkehrsunfalls
Eine Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen gibt es nicht. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, trifft dem Motorradfahrer wegen der fehlenden Motorradstiefel kein Mitverschulden an den Unfallfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 kam es zwischen einem Motorradfahrer und einem Autofahrer zu einem
Landgericht gab Klage statt
Das Landgericht Ansbach gab der Klage statt. In diesem Zusammenhang verwies es darauf, dass der Motorradfahrer nicht verpflichtet gewesen sei feste
Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen bestand nicht
Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung zurück. Ein
Allgemeines Verkehrsbewusstsein erfordert kein Tragen von Motorradstiefeln
Ein Verkehrsteilnehmer müsse diejenige Sorgfalt beachten, so das Oberlandesgericht weiter, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Es komme darauf an, ob er sich verkehrsrichtig verhält. Das verkehrsrichtige Verhalten bestimme sich dabei nicht nur durch die geschriebenen Regeln des Straßenverkehrsordnung, sondern auch durch die konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie nach dem, was den Verkehrsteilnehmern zumutbar ist, um diese Gefahr möglichst gering zu halten. Daher sei danach zu fragen, ob das Tragen von Motorradschuhen durch Motorradfahrer nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich war. Dies sei hier zu verneinen gewesen.
Fehlender Standard des Verkehrsbewusstseins
Schon die Vielfalt der Arten von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- Weniger Schmerzensgeld nach Motorradunfall aufgrund fehlender Schutzkleidung
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006
[Aktenzeichen: I-1 U 137/05]) - Verkehrsunfall: Grundsätzliches Mitverschulden des Motorradfahrers bei Nichtragen geeigneter Schutzkleidung
(Landgericht Köln, Urteil vom 15.05.2013
[Aktenzeichen: 18 O 148/08])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 332 DAR 2013, 332 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 649 MDR 2013, 649 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 2908 NJW 2013, 2908 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 331, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann NJW-Spezial 2013, 331 (Rainer Heß und Michael Burmann) | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 556 NZV 2013, 556 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1016 VersR 2013, 1016 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2013, Seite: 436 zfs 2013, 436
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Dokument-Nr. 17289
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