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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 08.06.2021
- 4 U 2120/20 -
Geldentschädigung für angehende Polizeibeamtin wegen Veröffentlichung eines auf Abschlussfeier aufgenommenen Bildes mit sexualisiertem Kontext
Geldentschädigung in Höhe von 2.500 €
Wird ein auf einer internen Abschlussfeier aufgenommenes Bild mit sexualisiertem Kontext ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht, so steht dem davon Betroffenen eine Geldentschädigung in Höhe von 2.500 € zu. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine angehende
Anspruch auf Geldentschädigung in Höhe von 2.500 €
Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass der Klägerin ein Anspruch auf eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Dresden, Urteil vom 06.10.2020
[Aktenzeichen: 3 O 784/19]
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Dokument-Nr. 30665
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