Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 12.02.2014
- 14 U 113/13 -
Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht allenfalls bei risikobehafteter Fahrweise
Tendenzielle Schutzwirkung des Fahrradhelmes allein begründet noch keine allgemeine Helmtragepflicht
Das Oberlandesgericht hat eine generelle Helmpflicht für Fahrradfahrer verneint und einem verletzten Radfahrer umfassend Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz wegen einer Kopfverletzung, die er infolge eines Sturzes mit seinem Sportrad erlitten hatte, zugesprochen. Das Gericht verwies darauf, dass die Pflicht zum Tragen eines Helms allenfalls dann verlangt werden könne, wenn sich ein Sport-Radfahrer im Straßenverkehr bewusst erhöhten Risiken aussetzt, die über das hinaus gehen, was jeden normalen "Alltagsfahrer" ausmacht.
Im zugrunde liegenden Fall kollidierte ein
Landgericht sieht Mitschuld des Radfahrers wegen eines nicht getragenen Fahrradhelms
Das Landgericht Verden hat dem Kläger in erster Instanz nur einen Teil des begehrten Schmerzensgeldes zugesprochen. Den zunächst als begründet erachteten Schmerzensgeldanspruch hat das Landgericht um 20 % gekürzt. Dies sei die zu berücksichtigende Höhe des Mitverschuldens des Klägers, da er keinen Fahrradhelm getragen habe. Auf der Grundlage des vom Landgericht eingeholten Sachverständigengutachtens ließe sich nachweisen, dass ein Fahrradhelm diese Verletzung jedenfalls teilweise hätte verhindern können.
LG: Fehlende gesetzliche Helmtragepflicht steht Abzug des Schadensersatzanspruches wegen Mitverschulden nicht entgegen
Nach Ansicht des Landgerichts Verden stehe einem solchen Abzug auch nicht entgegen, dass es keine gesetzliche Helmtragepflicht für
Lage eines Radfahrers ist nicht mit der eines Reiters oder Skifahrers vergleichbar
Das Oberlandesgericht Celle hingegen lehnte eine allgemeine Helmtragepflicht für
Risikobehaftete Fahrweise des Geschädigten nicht feststellbar
Aber selbst auf einer Trainingsfahrt bestehe keine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
- Radfahren ohne Helm: Fahrradfahrer muss sich bei Unfall Mitverschulden anrechnen lassen
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.06.2013
[Aktenzeichen: 7 U 11/12]) - Fahrradunfall: Helmpflicht nur für Rad-Sportler - Radler kollidiert mit sich öffnender Autotür
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2007
[Aktenzeichen: 4 U 80/07])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 199 DAR 2014, 199 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 305 NZV 2014, 305
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17721
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17721
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.