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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2018
- 13 UF 152/17 -
Kindeswohldienlichkeit des Umgangs der Großeltern mit Enkelkindern muss positiv festgestellt werden
Keine gesetzliche Vermutung der Kindeswohldienlichkeit
Nach § 1685 Abs. 1 BGB kann Großeltern ein Umgangsrecht mit den Enkelkindern zustehen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Dies muss positiv festgestellt werden. Es besteht keine gesetzliche Vermutung, dass der Großelternumgang dem Kindeswohl dient. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2013 verstarb der Vater zweier Kinder, die im Alter von vier und einem Jahr waren. In der Folgezeit verschlechterte sich das Verhältnis zwischen den Eltern des Verstorbenen und der Witwe. Hintergrund dessen waren Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Erziehungsstils und der Grabgestaltung. Die
Amtsgericht bejaht Umgangsrecht
Das Amtsgericht Senftenberg sprach den
Oberlandesgericht verneint Umgangsrecht der Großeltern
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Mutter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Den
Ursache der Konflikte unbeachtlich
Das Oberlandesgericht verwies zudem darauf, dass es für das Wohl der Kinder völlig bedeutungslos sei, wie es zu den Konflikten zwischen den Beteiligten gekommen sei und ob und wer das Zerwürfnis verursacht habe. Bedeutsam sei allein, dass die Auseinandersetzungen zwischen den Erwachsenen die Kinder inzwischen so sehr belasten, dass auch sie sich auf eine Ablehnung des Umgangs mit den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2019
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Senftenberg, Beschluss vom 22.09.2017
[Aktenzeichen: 32 F 295/14]
- Kein Umgangsrecht der Großeltern aufgrund erheblichen Zerwürfnisses mit Eltern und in Fragestellen des Erziehungsvorrangs der Eltern
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.07.2017
[Aktenzeichen: XII ZB 350/16]) - Großeltern steht nicht zwingend Anspruch auf Umgangsrecht mit dem Enkelkind zu
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 23.10.2017
[Aktenzeichen: 3 UF 120/17])
Jahrgang: 2018, Seite: 265 FamRB 2018, 265 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 584 NJW-RR 2018, 584 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 292 NJW-Spezial 2018, 292
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Dokument-Nr. 26949
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