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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Großeltern“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.10.2020
- 2-03 O 15/19 -
Großeltern haften nicht für Urheberrechtsverletzung ihres 11-jährigen Enkels während Wochenendbesuchs
Keine Haftung eines 11-jährigen Kindes für Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharings
Begeht ein 11-jähriges Kind während des Wochenendbesuchs bei seinen Großeltern eine Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharings, so haften dafür weder das Kind noch die Großeltern. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Wochenendbesuchs eines 11-jährigen Kindes im Januar 2014 lud es über ein Filesharing-Programm ein Computerspiel herunter. Sowohl der Großvater als auch der Enkel wurden aufgrund dessen von der Rechteinhaberin auf Zahlung der Abmahnkosten und von Schadensersatz gerichtlich in Anspruch genommen.Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass gegenüber dem Großvater kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten oder Zahlung von Schadensersatz bestehe. Eine Aufsichtspflichtverletzung sei ihm nicht vorzuwerfen. Denn dem Großvater habe gegenüber seinem 11-jährigen Enkel... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.05.2020
- 4 UF 82/20 und 4 UF 85/20 -
OLG Frankfurt am Main: Entzug des Sorgerechts für Kinder von IS-Rückkehrerin rechtmäßig
Gewünschte Unterbringung bei der Großmutter gefährdet derzeit das Kindeswohl
Der Entzug der elterlichen Sorge im Eilverfahren zum Zweck der Fremdunterbringung ist rechtmäßig, wenn die Mutter selbst infolge Inhaftierung die Sorge nicht ausüben kann und die von ihr gewünschte Betreuung durch die Großmutter eine Kindeswohlgefährdung birgt. Die Aufnahme von vier der Großmutter zuvor nicht bekannten Kindern im Alter zwischen einem und vier Jahren setzt umfangreiche vorherige Klärungen und Vorbereitungen voraus. Zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung sei solange eine Fremdunterbringung erforderlich, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Im hier vorliegenden Fall wandte sich die Beschwerdeführerin gegen den vorläufigen Entzug der elterlichen Sorge für ihre vier Kinder im Alter zwischen einem und vier Jahren. Sie lebte von 1999 bis Ende 2014 überwiegend in Deutschland und besitzt die deutsche und die syrische Staatsangehörigkeit. Ende 2014 reiste sie nach Syrien aus, um sich dort dem so genannten Islamischen Staat anzuschließen.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.06.2018
- B 2 U 2/17 R -
BSG: Kein gesetzlicher Unfallschutz für durch Großmutter betreutes Kind ohne Einbeziehung des Jugendamtes
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz setzt zumindest Information des Jugendamtes über Identität der Tagespflegeperson voraus
Für ein durch die Großmutter betreutes Kind besteht kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn das Jugendamt nicht mit einbezogen ist. Die Einbeziehung setzt zumindest voraus, dass das Jugendamt von der Identität der Tagespflegeperson in Kenntnis gesetzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2008 betreute eine Großmutter ihr siebzehn Monate altes Enkelkind. Dabei fiel das Kind in dem auf dem Grundstück der Großmutter befindlichen Pool und erlitt dadurch eine schwere Hirnschädigung. Nachfolgend bestand unter anderem Streit darüber, ob das Kind aufgrund der Betreuung der Großmutter gesetzlich unfallversichert war. Die... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 20.08.2019
- 3 K 123/18 -
Schenkungsteuer: Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung an das Enkelkind
Ohne Weiterschenkungsverpflichtung liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind vor
Überträgt ein Großelternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Grundstücksteil an das Enkelkind weiter, ohne zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind vor. Dass die Weiterübertragung in einem gemeinschaftlichen Testament der Großeltern vorgesehen ist, reicht für sich nicht aus, um eine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind zu begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hervor.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls stritten im Verfahren gegen einen Schenkungsteuerbescheid darüber, ob es sich bei der Übertragung eines Grundstücks auf die Klägerin um eine freigebige Zuwendung ihrer Großmutter oder ihrer Mutter handelte. Die Mutter der Klägerin hatte mit notariellem Vertrag vom 8. Dezember 2006 ein 1.400 qm großes Grundstück schenkweise von ihrer Mutter... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 27.08.2018
- 13 WF 151/18 -
Kein Umgangsrecht der Großeltern mit Enkel wegen dadurch bedingtem Verzicht der in Trennung lebenden Eltern auf Umgangswochenenden
Umgangsrecht der Großeltern muss Kindeswohl dienen
Das Umgangsrecht der Großeltern mit Enkelkindern besteht nur dann, wenn feststeht, dass dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Dies ist etwa zu verneinen, wenn das Umgangsrecht der Großeltern dazu führt, dass die in Trennung lebenden Eltern auf ihr Umgangswochenende verzichten müssten. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Großvater mütterlicherseits im Jahr 2018 einen Umgang mit seinen 6-jährigen Enkel. Die Eltern des Kindes lebten getrennt. Nach einer zwischen den Eltern getroffenen Umgangsvereinbarung lebte das Kind bei seinem Vater, während die Mutter einen Wochenendumgang hatte. Beide Elternteile lehnten einen Umgang des Großvaters mit dem Kind ab. Nach Ansicht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2018
- 13 UF 152/17 -
Kindeswohldienlichkeit des Umgangs der Großeltern mit Enkelkindern muss positiv festgestellt werden
Keine gesetzliche Vermutung der Kindeswohldienlichkeit
Nach § 1685 Abs. 1 BGB kann Großeltern ein Umgangsrecht mit den Enkelkindern zustehen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Dies muss positiv festgestellt werden. Es besteht keine gesetzliche Vermutung, dass der Großelternumgang dem Kindeswohl dient. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2013 verstarb der Vater zweier Kinder, die im Alter von vier und einem Jahr waren. In der Folgezeit verschlechterte sich das Verhältnis zwischen den Eltern des Verstorbenen und der Witwe. Hintergrund dessen waren Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Erziehungsstils und der Grabgestaltung. Die Großeltern äußerten dabei massive... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.05.2018
- C-335/17 -
Begriff "Umgangsrecht" umfasst auch Umgangsrecht von Großeltern mit Enkelkindern
Brüssel-IIa-Verordnung erfasst auch Umgangsrecht der Großeltern
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Begriff "Umgangsrecht" auch das Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkelkindern umfasst.
Frau Neli Valcheva, eine bulgarische Staatsangehörige, ist die Großmutter mütterlicherseits eines minderjährigen im Jahr 2002 geborenen Kindes. Seit der Scheidung seiner Eltern hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei seinem Vater, einem griechischen Staatsangehörigen, in Griechenland. Die Großmutter möchte ein Umgangsrecht erhalten. Da es ihr nicht möglich sei, einen engen Kontakt... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 23.10.2017
- 3 UF 120/17 -
Großeltern steht nicht zwingend Anspruch auf Umgangsrecht mit dem Enkelkind zu
Umgangsrecht mit dem Enkelkind muss dem Wohl des Kindes dienen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Großeltern nur dann ein Umgangsrecht mit dem Enkelkind zusteht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient, also seiner Entwicklung förderlich ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar aus Moormerland verlangte regelmäßigen Umgang mit ihrem 7-jährigen Enkel. Sie hatten sich mit ihrer Tochter, der Kindesmutter, überworfen und ihr auf die Mailbox gesprochen, sie würden ihr nicht noch einmal verzeihen; wenn sie ihren Enkel wiedersähen, würden sie ihm "die Wahrheit" sagen. Die Großeltern lehnten es auch ab, den... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.07.2017
- XII ZB 350/16 -
Kein Umgangsrecht der Großeltern aufgrund erheblichen Zerwürfnisses mit Eltern und in Fragestellen des Erziehungsvorrangs der Eltern
Keine Förderung des Kindeswohls aufgrund Loyalitätskonflikts
Den Großeltern steht dann kein Anspruch auf Umgang mit ihren Enkelkindern gemäß § 1685 Abs. 1 BGB zu, wenn zwischen ihnen und den Eltern ein erhebliches Zerwürfnis besteht und die Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern missachten. In einem solchen Fall dient der Umgang aufgrund eines Loyalitätskonflikts nicht dem Kindeswohl. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragten die Großeltern im Jahr 2014 vor dem Amtsgericht Erding einen Umgang mit ihren acht- und sechsjährigen Enkelkindern. Die Eltern lehnten dies jedoch ab und begründeten dies damit, dass die Großeltern fortwährend die Erziehung der Kinder in Frage stellen. So haben die Großeltern an das zuständige Jugendamt ein mit "Vorfälle von seelischer Misshandlung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2017
- 4 K 2296/15 -
Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig Großeltern und nicht Eltern zustehen
Überwiegender Aufenthaltsort und hauptsächlich betreuende Personen entscheidend für Zuweisung des Kindergeldes
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Großeltern für ihr Enkelkind auch dann Kindergeld erhalten können, wenn Mutter und Kind zwar aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern ausziehen, das Kind aber tatsächlich überwiegend nach wie vor im Haushalt der Großeltern betreut und versorgt wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erhielt bis Mai 2015 für seine drei Kinder und für seine Enkeltochter Kindergeld. Als Teil seiner Beamtenbesoldung erhielt er außerdem einen sogenannten "Familienzuschlag", dessen Höhe von der Anzahl der Kinder abhängig ist, für die ein Beamter Anspruch auf Kindergeld hat. Die drei Kinder des Klägers und auch sein Enkelkind (das Kind seiner... Lesen Sie mehr
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