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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.07.2017
- XII ZB 350/16 -
Kein Umgangsrecht der Großeltern aufgrund erheblichen Zerwürfnisses mit Eltern und in Fragestellen des Erziehungsvorrangs der Eltern
Keine Förderung des Kindeswohls aufgrund Loyalitätskonflikts
Den Großeltern steht dann kein Anspruch auf Umgang mit ihren Enkelkindern gemäß § 1685 Abs. 1 BGB zu, wenn zwischen ihnen und den Eltern ein erhebliches Zerwürfnis besteht und die Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern missachten. In einem solchen Fall dient der Umgang aufgrund eines Loyalitätskonflikts nicht dem Kindeswohl. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragten die
Amtsgericht und Oberlandesgericht wiesen Antrag auf Umgang zurück
Sowohl das Amtsgericht Erding als auch das Oberlandesgericht München wiesen den Antrag auf Einräumung eines Umgangs mit den Enkelkindern ab. Das Oberlandesgericht führte dazu aus, dass sich die Vorwürfe der
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Umgangsrecht der Großeltern
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde der
Keine Kindeswohlförderung aufgrund Zerwürfnisses zwischen Eltern und Großeltern und Missachtung des Erziehungsvorrangs der Eltern
Der Umgang der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Erding, Beschluss vom 08.12.2015
[Aktenzeichen: 2 F 724/14] - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 16.06.2016
[Aktenzeichen: 16 UF 134/16]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2017, Seite: 1668 FamRZ 2017, 1668 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 2908 NJW 2017, 2908
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Dokument-Nr. 25149
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