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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 28.02.2012
- 5 LC 128/10, 5 LC 133/10 und 5 LC 206/10 -
Kein Anspruch auf eigenes Dienstzimmer oder Kostenerstattung für häusliches Arbeitszimmer für Lehrer
Mittelpunkt beruflicher Tätigkeit des Lehrers stellt Unterrichten im Klassenraum dar
Lehrer haben kein Anspruch auf ein eigenes Dienstzimmer oder die Erstattung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Klagen zweier Gymnasiallehrer, die von der Niedersächsischen Landesschulbehörde die
Verwaltungsgericht weist Klagen der Lehrer ab
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klagen der Gymnasiallehrer abgewiesen und gleichzeitig die Berufung gegen diese Urteile wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen zugelassen.
Lehrern sind Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer zumutbar
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat die Berufungen der Gymnasiallehrer zurückgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus, dass zwar die Arbeitsbedingungen der Kläger hinsichtlich ihrer außerunterrichtlichen Tätigkeiten in den niedersächsischen Schulen nicht optimal seien. Das Berufsbild des Lehrers stehe aber einer Verpflichtung des Dienstherrn entgegen, ihnen ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2012
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 13127
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