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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „häusliches Arbeitszimmer“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2022
- 3 K 2483/20 E -
Voller Werbungskostenabzug von Aufwendungen für Arbeitszimmer in gemeinsam angemieteten Wohnung
Voller Abzug gilt auch für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Nutzt nur einer der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung, kann er die Werbungskosten dafür dennoch in voller Höhe zum Abzug bringen. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden
Der Kläger war als angestellter Vertriebsleiter tätig. Zum 01.01.2018 mietete er zusammen mit seiner Lebensgefährtin ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 qm. Darin befanden sich u.a. zwei 15 qm große Zimmer, von denen das eine durch den Kläger und das andere durch seine Lebensgefährtin als genutzt wurden. Für den Kläger bildete das Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger Werbungskosten für ein Arbeitszimmer in Höhe von 2.661 € als Werbungskosten geltend. Dies entsprach 10 % der auf das Haus entfallenden Kosten.Das beklagte Finanzamt erkannte... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.04.2019
- VI R 46/17 -
Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
Gesetz typisiert die Erforderlichkeit des Arbeitszimmers
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden (§ 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes). Anders ist dies, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall können Aufwendungen bis zu 1.250 € im Rahmen der Einkommensteuer... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.01.2020
- VIII R 11/17 -
BFH: Häuslicher Behandlungsraum einer Ärztin stellt kein Arbeitszimmer dar
Einrichtung des Raumes als Notfallpraxis schließt private Nutzung aus
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29. Januar 2020 (Az. VIII R 11/17) entschieden, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin nicht dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen. Er hat damit das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. Juli 2017 (Az. 6 K 2606/15 F) aufgehoben.
Im hier vorliegenden Fall ist die Klägerin als Augenärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. Zur Behandlung von Notfällen hat sie im Keller ihres privaten Wohnhauses einen Raum mit Klappliege, Sehtafel, Medizinschrank, mehreren Stühlen und medizinischen Hilfsmitteln eingerichtet. Einen gesonderten Zugang hat dieser Raum nicht; er ist nur vom Flur des Wohnhauses aus erreichbar.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.02.2020
- 8 L 12/20 -
Wohnberechtigungsschein: Anspruch des Künstlers auf zusätzlichen Arbeitsraum bei Nachweis der Sicherstellung des Lebensunterhalts mittels künstlerischer Tätigkeit
Bestreiten des Lebensunterhalts mittels Erwerbsunfähigkeitsrente und Sozialhilfe schließt Anspruch auf größere Wohnung aus
Begehrt ein Künstler bei Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins einen zusätzlichen Arbeitsraum und somit eine größere Wohnung, so muss er nachweisen können, dass er seinen Lebensunterhalt durch seine künstlerische Tätigkeit sicherstellen kann. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn der Künstler von einer Erwerbsunfähigkeitsrente und Sozialhilfe lebt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in Berlin lebende Künstlerin beantragte im Oktober 2019 die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins für zwei Räume (sog. "Künstler-WBS"). Sie führte zur Begründung an, dass sie für ihre Kunst einen Arbeitsraum benötige. Die zuständige Behörde folgte dem nicht nach. Sie erteilte lediglich einen WBS für einen Wohnraum. Nachdem der Widerspruch... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.03.2018
- 8 K 1160/15 -
Keine Spekulationssteuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims
Häusliches Arbeitszimmer führt nicht zu anteiliger Besteuerung des Veräußerungsgewinns
Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung veräußert. In den Vorjahren hatten sie den Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro erfolgreich geltend gemacht. Das Finanzamt unterwarf den auf das Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinn von 35.575 Euro... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2018
- 6 K 2234/17 -
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig
Betriebsausgabenabzug ist bei nur geringfügiger beruflicher und zudem noch privater Nutzung eines Raumes zu versagen
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind, wenn eine geringfügige betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers vorliegt und der Raum vereinzelt privat genutzt wird.
Die verheirateten Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wohnen im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Speyer-Germersheim, beide sind berufstätig und haben zwei Kinder. Die Klägerin erzielt außerdem gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Für das Streitjahr 2010 errechnete sie einen Verlust in Höhe von rund 1.795 Euro und machte u.a. Aufwendungen für ein... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.07.2017
- 6 K 2606/15 F -
Kosten für häuslichen Behandlungsraum einer Ärztin nicht abzugsfähig
Räumen der ärztlichen Notfallpraxis fehlt es für Abzugsfähigkeit an separatem Eingang
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist als Augenärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. Zur Behandlung von Notfällen hat sie im Keller ihres privaten Wohnhauses einen Raum mit Klappliege, Sehtafel, Medizinschrank, mehreren Stühlen und medizinischen Hilfsmitteln eingerichtet. Einen gesonderten Zugang hat dieser Raum nicht; er ist nur vom Flur des Wohnhauses aus erreichbar.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2017
- 8 K 1262/15 E -
Stewardess hat keinen Anspruch auf Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Inanspruchnahme des Zimmers für berufliche Zwecke von untergeordneter Bedeutung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Stewardess die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen kann.
Die als Flugbegleiterin tätige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte in ihrer Einkommensteuererklärung für 2013 den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro. Dies lehnte das beklagte Finanzamt mit der Begründung ab, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstelle; für... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2017
- 4 K 3694/15 -
Im Einfamilienhaus gelegenes Büro eines Gerichtsvollziehers kann steuerlich vollumfänglich abzugsfähig sein
Vom Präsidenten des Landgerichts genehmigtes Geschäftszimmer im Einfamilienhaus ist nicht als häusliches Arbeitszimmer anzusehen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus vollumfänglich abzugsfähig sein können.
Der Kläger, ein Gerichtsvollzieher, nutzt im Untergeschoss seines Einfamilienhauses ein Büro mit Vorraum, ein als Lagerraum genutztes WC und einen 50 qm großen Raum ausgestattet mit mehreren Arbeitsplätzen, Besprechungstisch, Tresor, drei Druckern, Kopier- und Faxgerät und Aktenschränken. Das Büro ist über eine Außentreppe zu erreichen. Die Eingangstür verfügt über ein separates Schloss.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.02.2017
- III R 9/16 -
Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen kann auch bei eigenen Betriebsräumen begrenzt abzugsfähig sein
Nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in Betriebsräumen stellt zwangsläufig zumutbaren "anderen Arbeitsplatz" dar
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes besteht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; dieses gilt allerdings dann nicht, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht" (Satz 2). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei einem Selbständigen jedoch nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig einen solchen zumutbaren "anderen Arbeitsplatz" darstellt.
Im zugrunde liegenden Urteilsfall war der als Logopäde selbständig tätige Kläger in zwei Praxen in angemieteten Räumen tätig, die weit überwiegend von seinen vier Angestellten genutzt wurden. Für Verwaltungsarbeiten nutzte er ein häusliches Arbeitszimmer. Das Finanzgericht gelangte aufgrund einer Würdigung der konkreten Umstände zu der Auffassung, dass eine Erledigung der Büroarbeiten... Lesen Sie mehr