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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 06.07.2020
- 2 ME 246/20 -
Journalist hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Corona-Erlasse des Niedersächsischen Justizministerium
Corona-Erlasse stellen keine Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes dar
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Journalist keinen Anspruch auf Herausgabe der sogenannten Corona-Erlasse des Niedersächsischen Justizministeriums hat (Az.: 2 ME 246/20).
Der Antragsteller ist Journalist. Auf seinen Antrag hatte das Verwaltungsgericht Hannover das Niedersächsische Justizministerium im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, ihm sämtliche Erlasse, die das
OLG verneint Anspruch auf Herausgabe der "Corona-Erlasse"
Dem ist Gericht nicht gefolgt. Auf die Beschwerde des Ministeriums hat es den Antrag des Antragstellers abgelehnt. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf abgestellt, dass die Erlasse keine
Erlasse stellen keine Umweltinformationen dar
Die Erlasse beträfen somit nur die Innenraumluft in den Justizgebäuden, die nicht zur Umwelt im Sinne des Umweltinformationsgesetzes zähle. Selbst wenn man dies anders sähe, müsse der Umweltbezug eine gewisse Intensität aufweisen. Hieran fehle es, da die Maßnahmen nicht auf die Reinhaltung der Luft abstellten, sondern die Luft nur insoweit in den Fokus nehme, als es um die Übertragung des Corona-Virus von Mensch zu Mensch gehe. Dabei bestehe zum Ziel des Schutzes von Umweltgütern nur noch ein entfernter "beiläufiger" Zusammenhang, der es auch unter der gebotenen Zugrundelegung eines weiten Verständnisses des Begriffs der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, ra-online (pm/ku)
- Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 4 B 2369/20
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Dokument-Nr. 28928
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