wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 08.05.2015
6 Ks 1/15 -

Tötungsversuch mit Pkw führt zur Unterbringung in der Psychiatrie

Unterbringung der Pkw-Fahrerin in der Psychiatrie zum Schutz der Allgemeinheit vor weiteren erheblichen Straftaten gerechtfertigt

Das Landgericht Osnabrück hat im Rahmen eines sogenannten Sicherungs­verfahrens die Unterbringung einer 40-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und ihr zugleich die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem die Frau mit hoher Geschwindigkeit und absichtlich eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug an einer Ampelkreuzung herbeigeführt hatte.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte eine 40-jährige Frau nach Überzeugung des Landgerichts Osnabrück am 23. Oktober 2014 mit ihrem Pkw an der Hannoverschen Straße in Osnabrück absichtlich eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug herbeigeführt. Laut durchgeführter Beweisaufnahme war die Frau aufgrund erheblicher psychischer Probleme mit hoher Geschwindigkeit trotz roter Ampel in eine Kreuzung eingefahren, um dort mit einem beliebigen anderen Fahrzeug zusammenzustoßen. Dabei hatte sie den Tod des anderen Fahrzeugführers billigend in Kauf genommen. Tatsächlich war es dann auch im Kreuzungsbereich zu einem Zusammenstoß mit Sach- und Personenschäden gekommen; glücklicherweise aber nicht zur Tötung des anderen Fahrzeugführers.

Unterbringung der Beschuldigten in der Psychiatrie erforderlich

Da die Staatsanwaltschaft schon im Ermittlungsverfahren davon ausgegangen war, dass die Betroffene aufgrund einer akuten psychotischen Episode einer chronisch verlaufenden paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie zur Tatzeit nicht schuldfähig war, wurden die Vorwürfe im Rahmen eines sogenannten Sicherungsverfahrens aufgeklärt. Hierbei steht nicht die Bestrafung eines Angeklagten im Vordergrund, sondern die Prüfung, ob wegen seiner Gefährlichkeit sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung (wie hier die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) anzuordnen sind. Bei den heutigen Plädoyers waren sich Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung weitgehend einig, dass eine Unterbringung der Beschuldigten in der Psychiatrie erforderlich ist, um die Allgemeinheit vor weiteren erheblichen Straftaten zu schützen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2015
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21024 Dokument-Nr. 21024

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21024

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung