Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 30.06.1995
- 2 S 415/95 -
Unterlassen der Gartenpflege sowie erhebliche Beschädigung der Wohnung durch Hundehaltung rechtfertigen ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
Pflicht zum pfleglichen Umgang mit der Mietsache
Ein Mieter ist verpflichtet, mit der Mietsache pfleglich umzugehen. Kommt es daher neben der unterlassenen Gartenpflege zu einer erheblichen Beschädigung der angemieteten Wohnung aufgrund der Hundehaltung des Mieters, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung nebst Garten ordentlich gekündigt. Der Grund für die Kündigung war, dass die Hunde des Mieters die Terrassentür und Fenster der Wohnung zerkratzten. Zudem wurden die Innenwände der Wohnung sowie der Teppichboden
Ordentliche Kündigung wegen erheblicher Beschädigung der Mietsache und unterlassener Gartenpflege wirksam
Das Landgericht Oldenburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Er habe den Mieter angesichts der erheblichen
Pflicht zum pfleglichen Umgang mit Mietsache besteht
Soweit der Mieter die Ansicht vertrat, dass ein Mieter die Mietsache auch in der Weise nutzen dürfe, die zu erheblichen Schäden führt, folgte das Landgericht dem nicht. Vielmehr sei ein Mieter zum pfleglichen Umgang mit der Mietsache verpflichtet.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2015
Quelle: Landgericht Oldenburg, ra-online (zt/WuM 1998, 316/rb)
- Mieter muss für Kratzer durch Hundekrallen im Parkett nicht aufkommen
(Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 23.03.1999
[Aktenzeichen: 8 C 126/98]) - Hundehalter haftet für Verunreinigung des Teppichbodens durch seinen Hund in Mietwohnung
(Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 30.06.1997
[Aktenzeichen: 2 C 3212/96])
Jahrgang: 1996, Seite: 31 NJWE-MietR 1996, 31 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1998, Seite: 316 WuM 1998, 316
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20795
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20795
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.