Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Beschluss vom 08.11.2016
- 31 S 12371/16 -
Wohnungsmieter muss Baum von Loggia entfernen
Anpflanzung eines Baums entspricht nicht vertragsgemäßer Nutzung einer Loggia bzw. eines Balkons
Ein Wohnungsmieter ist gemäß § 541 BGB verpflichtet, einen auf der Loggia angepflanzten Baum zu entfernen, da dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung einer Loggia bzw. eines Balkons entspricht. Der Mieter kann sich in einem solchen Fall nicht auf Art. 20a GG berufen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer im dritten Stockwerk liegenden Zwei-Zimmer-Wohnung pflanzte einen jungen Bergahorn in einem Holzkasten auf seiner
Amtsgericht gibt Beseitigungsklage statt
Das Amtsgericht München gab
Landgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Beseitigung des Baums
Das Landgericht München I bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung des Mieters zurück. Der Vermieterin habe gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf
Naturschutz als Staatsziel unbeachtlich
Dem Beseitigungsanspruch habe nicht Art. 20a GG entgegengestanden, so das Landgericht weiter. Es sei schon fraglich, ob sich
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2017
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2016, Seite: 1567 GE 2016, 1567 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 14 WuM 2017, 14
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23819
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23819
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.