Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 08.05.2001
- 13 S 2348/01 -
Kein Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Balkonkästen und Rankgewächsen gegenüber Mieter
Blumenkästen dienen dem Wohnzweck
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Mieter nicht untersagen, Blumenkästen und Rankpflanzen an seinem Balkon anzubringen. Soweit die Rankgewächse die Fassade nicht beschädigen, besteht kein Unterlassungsanspruch. Des Weiteren dienen Balkonkästen dem Wohnzweck. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte eine
Anspruch auf Entfernung des Knöterichs bestand nicht
Nach Ansicht des Landgerichts München I habe kein Anspruch auf
WEG konnte ebenfalls nicht Beseitigung der Balkonkästen verlangen
Ebenfalls habe nach Auffassung des Landgerichts kein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2013
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15839
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15839
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.