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Landgericht München I, Urteil vom 25.03.2009
- 14 S 18532/08 -
Fragen zum Einkommen und zum Beruf müssen bei der Selbstauskunft für einen Mietvertrag wahrheitsgemäß beantwortet werden
Mieterin muss nach falscher Selbstauskunft ihre Wohnung räumen
Der Vermieter hat grundsätzlich ein Recht auf die korrekte Auskunft über das Einkommen und den Beruf der Mietinteressenten. Auf dieser Grundlage kann er die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Mieters einschätzen und damit das Risiko eines Mietzinsausfalls mindern. Auf dieser Grundlage trifft er schließlich die Entscheidung, ob er einen Mietvertrag mit dem Bewerber abschließen möchte oder nicht. Wer diese Auskünfte nicht wahrheitsgemäß erteilt, dem kann die Wohnung schließlich gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor.
Im vorliegenden Fall ging eine
Angaben in der Selbstauskunft sind durch ein Fragerecht seitens des Vermieters gedeckt
Das Landgericht München I bestätigte das angefochtene Urteil. Der
Das Risiko eines Mietzinsausfalls muss sich nicht erst verwirklichen
Angaben zum Beruf seien entscheidend für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2012
Quelle: ra-online, Landgericht München (vt/st)
- Amtsgericht München, Urteil vom 07.10.2008
[Aktenzeichen: 413 C 17430/08]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2009, Seite: 1317 GE 2009, 1317 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2009, Seite: 782 NZM 2009, 782 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2009, Seite: 348 WuM 2009, 348
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Dokument-Nr. 11870
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