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Landgericht Köln, Urteil vom 17.02.2016
- 26 O 435/15 -
Klauseln in Lufthansa-Bedingungen zur Änderung von Reisedaten im Flugschein unzulässig
Fluggesellschaft darf keine Gebühren für Korrektur eigener Fehler verlangen
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Geschäftsbedingungen der Lufthansa, nach der die Reisedaten im Flugschein verbindlich sind und "unter Umständen" nur gegen Gebühr oder gar nicht geändert werden können, unwirksam sind.
Im zugrunde liegenden Streitfall sollten laut Lufthansa-Bedingungen die im Flugschein eingetragenen Reisedaten verbindlich sein. Flugdatum, Flugnummer, Abflug- und Bestimmungsort sowie der Name des Fluggastes könnten "unter Umständen nur gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr oder gar nicht verändert werden." Bei Änderungswünschen war der Kunde verpflichtet, "im Vorfeld" Kontakt mit der
Verbraucherzentrale befindet Klauseln für nicht eindeutig
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandete diese Klauseln, da diese völlig offenließen, in welchen Fällen der Kunde eine Gebühr zahlen müsse und wie hoch diese Gebühr ausfallen würde.
Klauseln für Kunden zu intransparent
Die Richter erinnerten die
LG rügt unangemessene Benachteiligung der Kunden
Die Richter schlossen sich außerdem der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass die Reisedaten auf dem Flugschein nicht verbindlich sein dürfen, soweit sie vom gebuchten Flug abweichen. Die Lufthansa-Bedingungen ließen dagegen zu, dass falsche Angaben auf dem Flugschein nur gegen Zahlung einer Gebühr oder gar nicht korrigiert werden - selbst wenn es sich um einen Fehler der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- BGH: Transportbedingungen, die Flugscheine bei Abweichungen von gebuchter Flugreihenfolge nichtig machen, sind unwirksam
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2010
[Aktenzeichen: Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09]) - Vorkasseklausel bei Kauf von Flugtickets wirksam
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.09.2014
[Aktenzeichen: 16 U 15/14])
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Dokument-Nr. 22406
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