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Landgericht Köln, Urteil vom 13.04.2011
- 20 S 4/10 -
Mandant hat bei Erkrankung seines Anwalts gegenüber der Rechtsschutzversicherung Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beauftragung eines neuen Anwalts
Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen zweiten Anwalt übernehmen
Kann ein Anwalt sein Mandat aus gesundheitlichen Gründen nicht fortführen, so ist der Mandant dazu berechtigt, einen neuen Anwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Übernahme der Kosten für den neuen Rechtsvertreter dann nicht mit der Begründung von sich weisen, sie habe bereits für den ursprünglich beauftragten Anwalt bezahlt.
Im vorliegenden Fall verweigerte eine
Rechtsanwaltswechsel war krankheitsbedingt notwendig
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln sei im vorliegenden Fall jedoch von einem notwendigen Rechtsanwaltswechsel auszugehen. Dem Anwalt sei es krankheitsbedingt nicht möglich gewesen, das Mandat des Klägers fortzuführen. Infolge einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Köln (vt/st)
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Dokument-Nr. 13157
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