wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.08.2009
9 S 206/08 -

Mieter kann nicht wegen eines Mangels mindern, wenn er dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht erlaubt

Mieter muss Mangelbeseitigung zulassen

Lässt ein Mieter in seiner Wohnung die Beseitigung eines Mangels nicht zu, kann er aufgrund dieses Mangels die Miete weder mindern noch zurückbehalten. Das machte das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil deutlich.

Nach einem Wasserschaden durch eine undichte Wasserleitung an der Baddecke in einer Mietwohnung ließ die Vermieterin die Decke aufreißen. Die Reparatur konnte allerdings nicht beendet werden und es blieb ein Loch in der Decke zurück, da der Mieter den Zutritt zur Wohnung verweigerte. Der Mieter forderte dann die Erfüllung seines Ersatzanspruchs für weitere Schäden, die durch das Wasser verursachten wurden. Zudem verlangte er, dass zunächst die reparierte Wasserleitung fotografisch festgehalten werden müsse. Im Anschluss minderte der Mieter die Miete um 50 Prozent und begründete dies mit dem weiterhin in der Decke vorhandenen Loch.

Kein Anspruch auf Mietminderung

Als der Mietrückstand das neunfache der monatlichen Miete betrug, kündigte die Vermieterin dem Mann fristlos. Ihre Räumungs- und Zahlungsklage war in beiden Instanzen erfolgreich. Der Mieter habe keinen Anspruch auf Mietminderung. In der Tat befände sich das Bad in einem mangelhaften Zustand, doch das habe der Mieter zu verantworten: Bis heute habe er die Reparatur und Schließung des Loches verhindert. Gegen seinen Willen habe die Vermieterin den Mangel nicht beseitigen können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtanwälte

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 380
IMR 2009, 380

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8487 Dokument-Nr. 8487

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8487

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung