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Landgericht Hannover, Urteil vom 18.07.2019
- 8 O 147/18 -
Schadenbedingtes kontrolliertes Absinken der Flughöhe und Zwischenlandung begründet keinen Schmerzensgeld- sowie Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubsfreude
Verschiebung der Ankunftszeit begründet Reisemangel
Bedingt ein Schaden am Flugzeug das kontrollierte Absinken der Flughöhe und eine Zwischenlandung, so begründet dies weder einen Schmerzensgeld- noch einen Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubsfreude. Jedoch stellt die Verschiebung der Ankunftszeit einen Reisemangel dar. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar befand sich im Juni 2018 auf dem Rückflug von ihrer Pauschalreise in der Türkei nach Deutschland. Wegen eines Risses im Bereich der linken Windschutzscheibe entschied sich der Pilot die
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz
Das Landgericht Hannover wies die Klage ab. Zunächst bestehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder
Verschiebung der Ankunftszeit begründet Reisemangel
Eine Mangel der Reise liege nach Ansicht des Landgerichts aber darin, dass sich die Ankunft des Rückflugs um mehrere Stunden nach hinten verschob. Dies rechtfertige zwar ab einer Verspätung von vier Stunden grundsätzlich eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2020
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2020, 66/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 66 RRa 2020, 66
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Dokument-Nr. 28690
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