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Landgericht Hamburg, Urteil vom 30.11.2015
- 331 O 15/15 -
Anspruch auf Ersatz der Überführungskosten eines reparierten Wohnmobils an Urlaubsort des Geschädigten
Schadensminderung durch Austausch des angemieteten Wohnmobils durch eigenes Wohnmobil
Ein Unfallverursacher ist verpflichtet, die Kosten für die Überführung des reparierten Wohnmobils an den Urlaubsort des Geschädigten zu ersetzen, wenn dadurch eine kostenintensive Umrüstung und weitere Mietkosten eingespart werden. In diesem Fall liegt in dem Austausch des angemieteten Wohnmobils durch das eigene Wohnmobil eine Schadensminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein geparktes
Anspruch auf Ersatz der Mietkosten
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe zunächst der Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Anmietung des Ersatzwohnmobils zu. Gegen seine
Anspruch auf Ersatz der Verbringungskosten
Das Landgericht sprach dem Kläger zudem den Anspruch auf Ersatz der Verbringungskosten zu. Denn dadurch habe er die ihm obliegende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2017
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 605 NJW-RR 2016, 605
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Dokument-Nr. 24375
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