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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.11.2014
- 2-09 T 528/14 -
Latente Suizidgefahr eines Räumungsschuldners rechtfertigt unter bestimmten Umständen seine stationäre Behandlung
Voraussetzung ist überwiegendes Interesse des Räumungsgläubigers an der Räumung
Kann im Falle einer Zwangsräumung die latente Suizidgefahr des Räumungsschuldners in eine akute Suizidgefahr umschlagen, so muss das Vollstreckungsgericht dieser mit begleitenden Schutzmaßnahmen begegnen. Zu solchen Maßnahmen kann z.B. die stationäre Behandlung des Räumungsschuldners gehören. Das setzt allerdings voraus, dass die Interessen des Räumungsgläubigers an der Räumung überwiegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlor ein Mann aufgrund einer Zwangsversteigerung im Dezember 2012 das Eigentum an seinem Haus. Da er angab, akut suizidgefährdet zu sein, sollte es zu einer
Kein Anspruch auf Einstellung der Räumung trotz latenter Suizidgefahr
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied gegen den Räumungsschuldner. Ihm habe kein Anspruch auf Einstellung der
Stationäre Behandlung kann begleitende Schutzmaßnahme darstellen
Als geeignete Schutzmaßnahmen erachtete das Landgericht zunächst, dass zwischen der Ankündigung der
Interesse des Räumungsgläubigers rechtfertigte mögliche Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus
Das Landgericht verkannte zwar nicht, dass eine stationäre Behandlung eine erhebliche Beeinträchtigung für den Räumungsschuldner darstellt. Das grundrechtlich geschützte Interesse des Räumungsgläubigers an der
Kein geeignetes Mittel zum Lebensschutz durch ambulante Therapie
Nach Auffassung des Landgerichts habe darüber hinaus eine ambulante Therapie kein geeignetes Mittel zum Lebensschutz dargestellt, da der Räumungsschuldner nicht die erforderliche Eigenmotivation und Therapiewilligkeit besessen habe.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2015
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2015, 105/rb)
- BVerfG: Pflicht des Vollstreckungsgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Ermittlung der betroffenen Interessen bei bestehender Suizidgefahr aufgrund einer Räumungsklage
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2014
[Aktenzeichen: 2 BvR 2457/13]) - Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.11.2005
[Aktenzeichen: V ZB 24/05]) - Latente Suizidgefahr und hohes Alter eines Wohnungsmieters rechtfertigt allein keinen Räumungsstopp
(Landgericht Limburg an der Lahn, Beschluss vom 23.07.2020
[Aktenzeichen: 7 T 116/20])
Jahrgang: 2015, Seite: 976 GE 2015, 976 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2015, Seite: 461 NJW-RR 2015, 461 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 105 WuM 2015, 105
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Dokument-Nr. 20621
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