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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schutz der körperlichen Unversehrtheit“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.11.2014
- 2-09 T 528/14 -

Latente Suizidgefahr eines Räumungsschuldners rechtfertigt unter bestimmten Umständen seine stationäre Behandlung

Voraussetzung ist überwiegendes Interesse des Räumungsgläubigers an der Räumung

Kann im Falle einer Zwangsräumung die latente Suizidgefahr des Räumungsschuldners in eine akute Suizidgefahr umschlagen, so muss das Voll­streckungs­gericht dieser mit begleitenden Schutzmaßnahmen begegnen. Zu solchen Maßnahmen kann z.B. die stationäre Behandlung des Räumungsschuldners gehören. Das setzt allerdings voraus, dass die Interessen des Räumungsgläubigers an der Räumung überwiegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlor ein Mann aufgrund einer Zwangsversteigerung im Dezember 2012 das Eigentum an seinem Haus. Da er angab, akut suizidgefährdet zu sein, sollte es zu einer Räumung kommen, beantragte der Mann die Einstellung der Räumung gemäß § 765 a ZPO.Das Landgericht Frankfurt am Main entschied gegen den Räumungsschuldner. Ihm habe kein Anspruch auf Einstellung der Räumung trotz der vorhandenen latenten Suizidgefahr zugestanden. Denn dieser Gefahr sei durch begleitende Schutzmaßnahmen Rechnung zu tragen, die sicherzustellen haben, dass dem Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit Genüge getan wird.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.11.2012
- 2 BvR 1858/12 -

Voll­streckungs­schutz gegen Zwangsräumung bei Suizidgefahr

Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) ist zu beachten

Besteht die Gefahr, dass der Schuldner im Falle einer Zwangsräumung Suizid begeht, ist ihm gemäß § 765 a ZPO Voll­streckungs­schutz zu gewähren. Insofern hat das Voll­streckungs­gericht das Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem 72 Jahre alten Hauseigentümer drohte im Februar 2012 eine Zwangsräumung. Da er befürchtete im Falle der Räumung Selbstmord zu begehen, beantragte er Vollstreckungsschutz.Dieser Schutz wurde ihm jedoch sowohl vom Amtsgericht Freiberg als auch vom Landgericht Chemnitz versagt. Zur Begründung führte das Landgericht... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.07.2013
- L 5 AS 472/11 -

Jugendliche hat keinen Anspruch auf kieferorthopädische Wunschbehandlung

Gefährdung des Grundrechts auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit nicht erkennbar

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Leistungs­berechtigte nach dem SGB II keinen Anspruch auf ärztliche Behandlungen haben, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dies gilt auch für eine kieferorthopädische Behandlung mit besonders komfortablen Miniaturbrakets.

Die jugendliche Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls meinte, die "Basisversorgung" der gesetzlichen Krankenversicherung entspreche nicht dem Stand der ärztlichen Wissenschaft, weshalb die ARGE ihr die zusätzlichen Kosten zu erstatten habe.Das überzeugte das Sozialgericht nicht, weshalb die Klage abgewiesen wurde. Für das Berufungsverfahren hat das Landessozialgericht... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.03.2013
- 2 BvR 67/11 -

BVerfG: Unterbringung eines Strafgefangen mit rauchenden Mithäftlingen nur mit dessen Einverständnis

Nichtraucher hat Anspruch auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung

Wird ein nicht rauchender Strafgefangener zusammen mit einem rauchendem Mithäftling untergebracht, so liegt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) vor. Eine solche Unterbringung ist daher nur mit der Einwilligung des Nichtrauchers möglich. Er kann zudem die Rechtswidrigkeit der Unterbringung gerichtlich feststellen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungs­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein nicht rauchender Strafgefangene wurde im Zuge einer Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Aachen in einem Raum mit einem rauchenden Mithäftling untergebracht. Nachdem seine beantragte Verlegung abgelehnt wurde, erhob er Klage vor dem Landgericht Aachen. Er meinte, durch das Passivrauchen liege eine fahrlässige Körperverletzung vor.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.10.2012
- 2 BvR 737/11 -

BVerfG: Unterbringung eines Nichtrauchers mit Rauchern in U-Haft muss erforderlich und zumutbar sein

Gesundheits­gefährdende Wirkung des Passivrauchens begründet Eingriff in grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG)

Teilt sich ein nicht rauchender Untersuchungs­gefangener mit Rauchern eine Zelle, so liegt darin ein Eingriff in die grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Der Eingriff kann zwar gerechtfertigt sein, er muss dann aber insbesondere erforderlich und zumutbar sein (Verhältnismäßigkeits­grundsatz). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungsgerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Nichtraucher wurde im Jahr 2010 in der Justizvollzugsanstalt Stralsund als Untersuchungsgefangener untergebracht und musste für drei Tage einen Haftraum mit zwei Rauchern teilen. Die Mitgefangenen rauchten selbst in der Nacht mehrmals. Der Untersuchungshäftling beantragte daher festzustellen, dass die Unterbringung rechtswidrig gewesen... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2013
- 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und  2 BvR 1677/10 -

Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos

Einschlägige Vorschriften des Waffengesetzes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten rügen, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gesetz verletzt die Beschwerdeführer nicht in ihren Grundrechten. Dem Gesetzgeber kommt bei der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen, ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu. Seine Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Ein grundrechtlicher Anspruch der Beschwerdeführer auf weitergehende Maßnahmen würde die - vorliegend nicht zu treffende - Feststellung voraussetzen, dass die geltenden Regelungen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären.

Im zugrunde liegenden Fall wandten sich die Beschwerdeführer mit ihren Verfassungsbeschwerden - vor dem Hintergrund des Amoklaufs eines ehemaligen Schülers in Winnenden - gegen das geltende Waffengesetz. Sie rügen eine Verletzung ihres Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) dadurch, dass das Waffengesetz tödliche Schusswaffen für den Schießsport... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 16.03.2010
- 11 O 660/09 -

Pflegeheim haftet nicht für jeden Sturz eines Heimbewohners

Auch in der Obhut eines Pflegeheims verbleibt dem Heimbewohner im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit ein allgemeines Lebensrisiko

Eine gesetzliche Krankenkasse klagte gegen ein Pflegeheim wegen des Sturzes eines bei der Klägerin versicherten Heimbewohners. Die Krankenkasse hat die Verletzung der Sicherungspflichten durch das Pflegeheim vorgetragen.

Der im Jahr 1925 geborene Bewohner eines Pflegeheims stürzte beim Wechsel der Inkontinenzeinlage. Der alte Herr hatte zu diesem Zeitpunkt zahlreiche körperliche Gebrechen, wodurch sich beim Gehen und auch beim Stehen eine gewisse Unsicherheit ergab. Die gesetzliche Krankenkasse des Heimbewohners forderte vom Pflegeheim über 8.000,- € Behandlungskosten, die infolge des durch den Sturz... Lesen Sie mehr