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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2016
- 2-06 O 337/15 -
Gesundheitsbezogene Werbung auf "Alete Milch minis" unzulässig
Hervorgehobene Aussagen auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union
Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Nestlé Nutrition GmbH Gesundheitswerbung für den Kinderpudding "Alete Milch Minis" untersagt. Die hervorgehobenen Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der
Gesundheitsbezogene Aussagen müssen EU-weit zugelassen sein
Die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main schlossen sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass die auf der
Gesundheitsbezogene Werbung ist nach der EU-Verordnung außerdem nur zulässig, wenn auf der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 22336
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