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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Health-Claims-Verordnung (HCV)“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bochum, Urteil vom 06.12.2023
- I-13 O 51/23 -

Erfolgreiche Klage gegen Dr. Oetker: Müsliversprechen unzulässig

„Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt“: Diese Werbeaussage auf einer Müsliverpackung der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG hat das Landgericht Bochum für unzulässig erklärt.

Dr. Oetker hatte auf der Vorderseite und auf der schmalen Seite der Verpackung mit der vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beanstandeten Formulierung geworben. Aus der Nährwerttabelle auf der Verpackung ging hervor, dass eine 40-Gramm-Portion die Menge von 28,3 Milligramm Magnesium enthält, was nur acht Prozent der empfohlenen Tageszufuhr entspricht. Diese Portionsmenge reicht jedoch nicht aus, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.Das Landgericht Bochum schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Aussage auf der Müsliverpackung gegen die Health-Claims-Verordnung der EU verstößt. Demnach sind gesundheitsbezogene... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.06.2019
- 6 U 181/18 -

"Kinderwunsch-Tee": Förderung der Empfängnis muss wissenschaftlich nachweisbar sein

Behauptung von Indikationen oder Wirkweisen ohne Nachweise oder weitere Erörterung nicht ausreichend

Der Vertreiber eines "Kinderwunsch-Tees", darf diesen nicht als solchen bezeichnen, wenn er keinen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich der Genuss des Tees förderlich auf die Empfängnis auswirkt. Die entschied das Oberlandesgericht Köln und bestätigte damit die klagestattgebende Entscheidung des Landgerichts Köln.

Das beklagte Lebensmittelunternehmen des zugrunde liegenden Falls vertreibt den als "Kinderwunsch-Tee" bezeichneten Kräutertee mit den Werbeaussagen, wonach der Tee Pflanzenstoffe enthalte, die in der Erfahrungsheilkunde angewendet werden, um den Zyklus zu harmonisieren und so den Eisprung zu fördern. Weiter heißt es in der Bewerbung des Produkts: "Lemongras wirkt entspannend auf... Lesen Sie mehr

Landgericht Lüneburg, Urteil vom 01.06.2017
- 11 O 53/16 -

Health-Claims-Verordnung: Werbung mit gesundheits­bezogenen Angaben für Lebensmittel zur Gewichtsreduktion unzulässig

Webeaussagen mit gesundheitsbezogene Angaben müssen wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für Verbraucher hilfreich sein

Das Landgericht Lüneburg hat eine Werbung für ein Lebensmittel zur Gewichtsreduktion für unzulässig erklärt, da die bei dem Produkt in nicht zulässiger Weise mit gesundheits­bezogenen Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung geworben wird.

Die Beklagte im vorliegenden Prozess bringt das Produkt "... Vitalkost" in den Verkehr. Hierbei handelt es sich um ein Produkt zur Zubereitung einer Mahlzeit für eine gewichtskontrollierende Ernährung. Dieses Produkt wird mit insgesamt zwölf Werbeaussagen beworben, u.a. "Es optimiert die Regeneration.", "Es vermindert Muskelstress" und "Es ... steigert die körperliche Fitness".... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2016
- 2-06 O 337/15 -

Gesundheitsbezogene Werbung auf "Alete Milch minis" unzulässig

Hervorgehobene Aussagen auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Nestlé Nutrition GmbH Gesundheitswerbung für den Kinderpudding "Alete Milch Minis" untersagt. Die hervorgehobenen Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung des Kinderpuddings kritisiert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale suggeriere die Werbung in unzulässiger Weise, dass der Verzehr des Puddings die Gesundheit und Entwicklung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2014
- I ZR 167/12 -

BGH über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks

Bezeichnung "ENERGY & VODKA" verstößt nicht gegen Verordnung der Europäischen Union

Bei der Bezeichnung "ENERGY & VODKA" handelt es sich nicht um eine nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - der sogenannten Health-Claims-Verordnung - verbotene Angabe. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im hier zugrundeliegenden Streitfall vertreibt die Beklagte alkoholfreie und alkoholische Getränke verschiedener internationaler Marken, darunter in Dosen abgefüllte Mischgetränke, die aus Wodka und einem weiteren Bestandteil bestehen. Das streitgegenständliche, als "ENERGY & VODKA" bezeichnete Mischgetränk besteht zu 26,7 % aus Wodka und zu 73,3 % aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.07.2012
- I-4 U 38/12 -

Kein Energiegetränk: Bezeichnung eines Vodka-Mischgetränks mit 10 % Alkohol als "Energy & Vodka" ist unzulässig

Getränkehersteller darf Vodka-Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 10 % Vol. nicht als Energiegetränk vermarkten

Ein Vodka-Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 10 % Vol. darf nicht unter der Bezeichnung „Energy & Vodka“ vertrieben werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Verein geklagt, der sich mit der Einhaltung lebensmittelrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Spirituosen-Industrie befasst. Er hat von dem beklagten Unternehmen, das u.a. alkoholische Getränke vertreibt, verlangt, es zu unterlassen, ein zu gut einem Viertel aus Vodka und im Übrigen aus einer koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2011
- 6 U 174/10 -

Werbeangaben zu gesundheitlicher Wirkung von getrocknetem Pilzpulver müssen stimmen

Anforderungen an die Nachweise sollen nicht weniger streng sein als Anforderungen an die Nachweise der Wirksamkeit von Medikamenten

Wer ein Produkt mit gesundheitsbezogenen Angaben bewirbt, der muss die behauptete Wirkung auch wissenschaftlich belegen können. Der Verbraucher soll vor dem Konsum solcher Produkte geschützt werden, denen in der Werbung eine Wirkung zugesprochen wird, die ihnen tatsächlich nicht zukommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.

Das beklagte Unternehmen im vorliegenden Fall vertreibt Nahrungsergänzungsmittel in Form von getrocknetem Pilzpulver, das es in Kapseln zum Einnehmen anbietet. Beworben wurden diese Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben, die eine konkrete Wirkung versprachen. Die Kapseln wurden beispielsweise als "zur Unterstützung eines gesunden Herz-Kreislaufs und einer optimalen Leistungsfähigkeit"... Lesen Sie mehr



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