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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2019
- 38 O 96/19 -
Inhaber der Unionsmarke "Malle" kann anderen die Durchführung von "Malle-Partys" untersagen
Verwendung des Namen bedarf Lizenz zur Nutzung des Begriffs
Landgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber der eingetragenen Unionsmarke "Malle" untersagen kann, dass Partyveranstalter ohne seine Zustimmung Partys mit der Bezeichnung "Malle" bewerben und veranstalten.
Im zugrunde liegenden Fall war der Inhaber der
Veranstalter müssen Lizenz des Markeninhabers erwerben
Die
Unionsmarke "Malle" hat für Partys Rechtsbestand
Das Landgericht Düsseldorf führte in seiner Entscheidung aus, dass die
Verwechslungsgefahr für Bürger
Die Bezeichnung einer
Deshalb hat das Gericht dem Partyveranstalter untersagt, seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2019
Quelle: Landgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28157
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