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Montag, 25. September 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Party“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.08.2022
- 4 K 822/21.NW -

Baugenehmigung für Beach­volleyball­anlage beinhaltet keine Nutzung zu Feier- und geselligen Veranstaltungen

VG Neustadt gibt Klage wegen Lärmbelästigung statt

Der Klage von Anwohnern auf bauaufsichtliches Einschreiten des Landkreises Germersheim gegen die Nutzung einer genehmigten Beach­volleyball­anlage in Lingenfeld zu Feier- und geselligen Veranstaltungen war erfolgreich. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr.

Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Lingenfeld. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der den Bereich als reines Wohngebiet ausweist. In der Nähe befindet sich ein im Eigentum der Gemeinde Lingenfeld stehendes 78.000 m² großes Grundstück, auf dem in der Vergangenheit zahlreiche sportliche Anlagen errichtet wurden. Dem Volleyball Club Lingenfeld e.V. wurde in den Jahren 1997 und 1998 Baugenehmigungen zur Errichtung von zwei Beachvolleyballfeldern erteilt. Die Baugenehmigungen enthielten keine Konkretisierung hinsichtlich der Nutzung. Ab dem Jahre 2016 beschwerten sich Anwohner darüber,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.2021
- 3 L 2335/21 -

Halloween-Party ist im Bewusstsein der breiten Bevölkerung kein unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Angebotes

Halloween-Party in Dormagen darf nicht stattfinden - Ausnahmegenehmigung für Halloween-Party ist rechtswidrig

Die Ausnahmegenehmigung für die in einer Event-Location in Dormagen am 31. Oktober 2021 geplante Halloween-Party mit maximal 300 Besuchern ist rechtswidrig. Das hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit dem Eilantrag eines Anwohners stattgegeben.

Die Stadt Dormagen hatte einem privaten Betreiber eine Ausnahmegenehmigung für die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten und ähnlichen Geräten im Rahmen einer Halloween-Party am 31. Oktober 2021 zwischen 21.00 und 3.00 Uhr morgens in einer Event-Location erteilt.Diese Erlaubnis verletzt nachbarschützende Rechte, so das Gericht. Nach §§ 9 und 10 des... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2019
- 38 O 96/19 -

Inhaber der Unionsmarke "Malle" kann anderen die Durchführung von "Malle-Partys" untersagen

Verwendung des Namen bedarf Lizenz zur Nutzung des Begriffs

Landgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber der eingetragenen Unionsmarke "Malle" untersagen kann, dass Partyveranstalter ohne seine Zustimmung Partys mit der Bezeichnung "Malle" bewerben und veranstalten.

Im zugrunde liegenden Fall war der Inhaber der Unionsmarke "Malle" in mehr als 100 einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Partyveranstalter vorgegangen. Nur einzelne hatten sich gegen die Unterlassungsbeschlüsse gewehrt.Die Marke "Malle" war seit 2002 für die Dienstleistungen "Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten, Partyorganisation und Party-Durchführung"... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.08.2019
- L 6 AS 1953/18 NZB -

Kosten für Teilnahme am Abi-Ball stellen keinen Mehrbedarf dar

Jobcenter muss Kosten für Teilnahme an einer nicht schulisch verpflichtenden Veranstaltung nicht übernehmen

Die Teilnahme an einer nicht schulisch verpflichtenden Veranstaltung stellt keinen unabweisbaren Bedarf dar, für welchen das Jobcenter aufkommen muss. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf.

Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Verfahrens beantragten beim Jobcenter die zuschussweise Übernahme der Kosten für ihren Abi-Ball: jeweils 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, 27 Euro für den Eintritt sowie etwa 90 Euro für neue Kleider und Schuhe. Nachdem das Sozialgericht die Ablehnung des Jobcenters bestätigt hatte, beantragten sie die Zulassung der Berufung.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2018
- S 43 AS 2221/18 -

Jobcenter muss Kosten für Teilnahme an privat veranstaltetem Abiball nicht übernehmen

Kosten für außerschulische Veranstaltung müssen aus gesparten Regelleistungen bestritten werden

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für eine Teilnahme an einem privat veranstalteten Abiball keinen unabweisbaren Mehrbedarf darstellen und daher nicht vom Jobcenter übernommen werden müssen. Damit blieb die Klage von zwei Abiturientinnen auf Zahlung von jeweils etwa 200 Euro für einen Abiball gegen das Jobcenter erfolglos.

Im zugrunde liegenden Fall nahmen zwei Schwestern an einer privaten "Abiball"-Veranstaltung zum Schulabschluss teil. Zu den Kosten gehörten jeweils 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, jeweils 27 Euro für die "Abiball"-Karten sowie je etwa 50 Euro für neue Kleider und je etwa 40 Euro für neue Schuhe. Die beiden Schwestern beantragten beim Jobcenter die Übernahme dieser Kosten.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 18.06.2018
- S 14 U 45/17 -

Sturz bei Verfolgung eines Diebes auf privater Halloween-Party an der Universität steht nicht unter dem Schutz der studentischen Unfallversicherung

Halloween-Party in Räumlichkeiten der Universität stellt keine universitäre Veranstaltung dar

Eine Halloween-Party in den Räumlichkeiten der Universität stellt keine universitäre Veranstaltung dar. Daher besteht für Studenten kein Versicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.

Der Kläger richtete zur Finanzierung des Examensballs mit einigen weiteren Studierenden eine Halloween-Party in den Räumlichkeiten der Mainzer Universität aus. Zu fortgeschrittener Stunde bemerkte er, dass ein Gast unbefugt eine Bierflasche aus einem der Kühlschränke entnahm. Der Kläger forderte den Gast auf, die Flasche zurückzustellen, woraufhin dieser die Flucht ergriff. Bei der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.09.2004
- 209 C 108/04 -

Einmalige Störung des Hausfriedens rechtfertigt kein Hausverbot für Besucher eines Mieters

Grundsätzlich uneingeschränktes Recht auf Empfang von Besuch

Ein Mieter ist grundsätzlich uneingeschränkt berechtigt, Besuch zu empfangen. Ist es durch den Besuch in der Vergangenheit einmalig zu einer Störung des Hausfriedens gekommen, rechtfertigt dies kein Hausverbot durch den Vermieter. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Untermieterin einer Wohnung sollte sich im Juni 2003 während der urlaubsbedingten Abwesenheit der Mieter einer anderen Wohnung im Haus um deren Wohnung und Blumen kümmern. Die Untermieterin nutze dies als Gelegenheit eine Party in der Wohnung zu veranstalten. Dabei wurden nicht nur Drogen konsumiert, sondern auch Gegenstände im Wert von... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2016
- 15 A 333/14 -

Ehemalige AStA-Vorstandsmitglieder haften für massive Verluste durch Mensa-Party

Haushaltsrechtliche Pflichten in grob fahrlässiger Weise verletzt

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ehemalige AStA-Vorstandsmitglieder für massive Verluste durch Mensa-Party haften.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die klagende Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum von den Beklagten, die im Haushaltsjahr 2007/2008 Vorsitzender bzw. Finanzreferent des AStA waren, Schadensersatz wegen wirtschaftlicher Verluste im Zusammenhang mit der Ausrichtung einer Mensa-Party im Dezember 2007 verlangt. Bei dieser defizitär verlaufenen Veranstaltung waren der Studierendenschaft... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2014
- VI ZR 9/14 -

BGH: Hostess auf Prominentenparty willigt stillschweigend in Veröffentlichung von Fotoaufnahmen ein

Kein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung

Bietet eine Hostess im Rahmen einer Prominentenparty im Auftrag einer Promotion-Agentur Zigaretten an, so muss sie damit rechnen, dass davon Fotoaufnahmen gemacht und diese veröffentlicht werden. Insofern willigt sie stillschweigend in die Veröffentlichung ein und kann nicht Unterlassung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Hostess war von einer Promotions-Agentur damit beauftragt worden, im Rahmen einer Prominentenparty als Aktionsware Zigaretten zum Zwecke der Werbung anzubieten. Von dieser Tätigkeit wurde von einem anwesenden Fotografen ein Foto aufgenommen. Das Foto wurde später auf der Internetseite der Partyveranstalterin veröffentlicht. Dagegen wehrte... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.02.2015
- L 3 U 62/13 -

Unfall auf Schulparty steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Öffentlichkeit der Schulparty schließt Unfall­versicherungs­schutz nicht aus

Für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer von einer Schule veranstalteten Rockparty ist es ausreichend, dass die Veranstaltung zumindest unter der organisatorischen Mitverantwortung der Schulleitung stattfindet. Erforderlich ist ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Schule und eine ausreichende tatsächliche Ein­wirkungs­möglichkeit der Schulleitung auf die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Dem Versicherungsschutz steht dann allerdings nicht entgegen, dass der Teilnehmerkreis nicht auf die Schüler der Schule beschränkt ist, solange die Schüler und insbesondere auch deren Eltern oder sonstigen Erziehungs­berechtigten nach dem Gesamtbild der Feier zweifelsfrei davon ausgehen können, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, bei der die teilnehmenden Schüler auch ordnungsgemäß beaufsichtigt werden. Auch der Aufenthalt vor dem Veranstaltungsraum zur Führung einer Unterhaltung gehört bei einer Rockparty zu den versicherten Tätigkeiten. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Die 1990 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war Schüler in der zehnten Klasse und besuchte am Unfalltag im Jahr 2006 eine von der Schule seit Jahrzehnten einmal jährlich veranstaltete "Frühlings-Rockparty". Eine Verpflichtung zur Teilnahme bestand für die Schüler nicht, die Veranstaltung richtete sich vor allem an Schüler der 9. und 10. Klassenstufe, stand darüber... Lesen Sie mehr



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