wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Hinweisverfügung vom 23.06.2009
33 S 18/09 -

Vertragsbeziehungen zwischen einem Verein und einem ehemaligen Mitglied

Wenn Kampfsportler vor Gericht kämpfen

Ein Kampfsportverein ist vom Amtsgericht Coburg zur Rückgabe von Judomatten verurteilt worden, während im Gegenzug das klagende Ex-Vereinsmitglied Schadenersatz wegen einer Beschädigung bezahlen muss.

Der Kläger war Mitglied des beklagten Vereins aus dem Landkreis Coburg und hielt dort Kurse ab. Daher brachte er 61 ihm gehörende Judomatten in die Räume des Vereins, die dort gemeinsam mit den vereinseigenen Matten gestapelt und nach Bedarf im Verein benutzt wurden. Aufgrund eines Zerwürfnisses erhielt der Kläger vom Vereinsvorsitzenden die Kündigung des Mitgliedsvertrages, verbunden mit der Aufforderung, seine Matten abzuholen. Der Verein verlangte jedoch vom Kläger 20 € Lagermiete pro Monat und war deswegen und wegen behaupteter Schadenersatzansprüche nicht bereit, die Matten herauszugeben. Den Schadenersatz wollte der Verein dafür, dass der Kläger bei einem Streit in den Räumlichkeiten des Vereins an der Theke gezerrt habe. Dadurch habe sich eine Abdeckplatte gelöst und es sei ein Schaden von 225 € entstanden. Während der Kläger vom beklagten Verein 61 Judomatten wollte, meinte der beklagte Verein, im Gegenzug vom Kläger 225 € Schadenersatz sowie 160 € Einlagerungsmiete verlangen zu können.

Gerichtsentscheidung

Das Amtsgericht und das Landgericht Coburg gaben dem Kläger Recht und verurteilten den Verein, die 61 Judomatten herauszugeben. Die Gerichte sahen zugleich keinen Anspruch auf eine Bezahlung der Einlagerung. Der Verein hat die Matten genutzt und kann daher nicht gleichzeitig eine Einlagerungsgebühr beanspruchen. Einen Vertrag über die Einlagerung konnte der Verein nicht beweisen. Hinsichtlich des Schadenersatzes folgte das Amtsgericht dagegen der Argumentation des Vereins. Der beklagte Verein konnte nachweisen, dass der Kläger aus Wut über die Auseinandersetzung mit dem Verein in dessen Räumen eine Thekenplatte von ihrem Sockel gerissen hat. Das Amtsgericht hielt hierfür einen Schadenersatz von 189 € für angemessen. Daher musste der Verein 61 Judomatten zurückgeben und der Kläger Schadenersatz in Höhe von 189 € bezahlen. Der Verein ging in die Berufung, konnte aber seine Auffassung vor dem Landgericht Coburg nicht durchsetzen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2009
Quelle: ra-online, Landgericht Coburg

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Coburg, Urteil vom 05.03.2009
    [Aktenzeichen: 11 C 1343/08]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht | Vereinsrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8562 Dokument-Nr. 8562

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung8562

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung