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Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.10.2021
- 66 S 7/21 -
Vermieter steht wegen Tod des Mieters in Wohnung keine Schadensersatzansprüche gegen die Erben zu
Tod eines Wohnungsmieters stellt keine Pflichtverletzung dar
Verstirbt ein Mieter in der Wohnung, so stehen dem Vermieter keine Schadensersatzansprüche gegen die Erben zu. Der Tod eines Wohnungsmieters stellt keine Pflichtverletzung dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im Oktober 2018 der Mieter einer Wohnung in Berlin verstarb, beanspruchte die Vermieterin von den Erben des Mieters die Zahlung von
Amtsgericht gab Klage statt
Das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach stelle das Sterben in der Mietwohnung und die Beeinträchtigung der Wohnung als Folge des Versterbens keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Vermieterin.
Landgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Den Erben stehe der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution zu. Die Vermieterin könne keinen
Tod des Mieters in Wohnung keine Frage des vertragsgemäßen Gebrauchs
Für verfehlt hielt das Landgericht die Begründung des Amtsgerichts, der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2021, 671/rb)
Jahrgang: 2021, Seite: 671 WuM 2021, 671
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Dokument-Nr. 31173
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