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Landgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2016
- 65 S 209/15 -
Mieterhöhungsverlangen für Einfamilienhaus kann mit nicht einschlägigem Mietspiegel begründet werden
Kein formal unwirksames Mieterhöhungsverlangen
Der Vermieter eines Einfamilienhauses kann sein Mieterhöhungsverlangen auch dann mit einem Mietspiegel begründen, wenn dieser ausdrücklich Einfamilienhäuser aus seinem Anwendungsbereich ausschließt. Das Mieterhöhungsverlangen wird dadurch nicht formal unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Begründung einer
Formale Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Das
Ordnungsgemäße Begründung trotz nicht einschlägigem Mietspiegel
Nach Auffassung des Landgerichts sei das
Mögliche fehlende Berechtigung der Mieterhöhung
Der Umstand, dass der Vermieter auf einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 655/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 655 GE 2016, 655
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Dokument-Nr. 22745
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