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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.06.2010
- VIII ZR 99/09 -
BGH: Verwendung des Mietspiegels einer Nachbarstadt mit vergleichbarem Mietniveau bei Mieterhöhungen zulässig
Einfacher Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausreichend
Ein Vermieter darf eine Mieterhöhung auf einen für die Nachbarstadt erstellten Mietspiegel stützen, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Gründeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist
Städte im Hinblick auf das Mietniveau vergleichbar
Die dagegen gerichtete Revision des Mieters hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der
Auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels kann einfacher Mietspiegel ausreichen
Der Bundesgerichtshof hat weiter entschieden, dass auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d*** BGB) durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 ein einfacher
Indizwirkung des – einfachen – Mietspiegels nicht erschüttert
Im entschiedenen Fall hat der
Erläuterungen
* - § 558 a BGB: Form und Begründung der Mieterhöhung
(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem
(2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf
1. einen
2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),
3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.
…
** - § 558 c BGB: Mietspiegel
(1) Ein
(2)
(3)
(4) Gemeinden sollen
…
*** - § 558 d BGB: Qualifizierter Mietspiegel
(1) Ein qualifizierter
(2) Der qualifizierte
(3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2010
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof
- Amtsgericht Backnang, Urteil vom 14.03.2008
[Aktenzeichen: 4 C 581/07] - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.03.2009
[Aktenzeichen: 5 S 123/08]
- BGH: Vermieter muss bei einem Mieterhöhungsverlangen nicht unbedingt den Mietspiegel beifügen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2009
[Aktenzeichen: VIII ZR 74/08]) - BGH: Vermieter darf auch ohne erhöhten Mietspiegel Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete vernehmen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2007
[Aktenzeichen: VIII ZR 303/06])
Jahrgang: 2010, Seite: 373 DWW 2010, 373 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 319 IMR 2010, 319 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2010, Seite: 2946 NJW 2010, 2946 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 665 NZM 2010, 665 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 846 ZMR 2010, 846
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Dokument-Nr. 9799
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