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Landgericht Berlin, Urteil vom 24.06.2015
65 S 148/15 -

Kakerlakenbefall aufgrund von Verschmutzungen rechtfertigt weder fristlose noch ordentliche Kündigung durch Vermieter

Kakerlakenbefall auch bei regelmäßiger Reinigung und Beachtung hygienischer Verhaltensregeln möglich

Ist eine Wohnung derart verschmutzt, dass es zu einem Befall mit Kakerlaken kommt, rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Denn auch bei einer regelmäßigen Reinigung und der Beachtung hygienischer Verhaltensregeln kann es insbesondere in Mehrfamilienhäusern zu einem Kakerlakenbefall kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer Wohnung im Mai 2014 gekündigt. Hintergrund dessen war, dass die Wohnung teilweise mit menschlichen Exkrementen verschmutzt und unordentlich war. Zudem hatte sich einer der Mitmieter über unangenehme Gerüche aus der Wohnung beschwert. Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, kam der Fall vor Gericht.

Kein Recht zur Kündigung aufgrund Verschmutzung und Unordentlichkeit der Wohnung

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieterin. Ein Recht zur Kündigung habe angesichts der Verschmutzung und Unordentlichkeit der Wohnung nicht bestanden. Der Zustand der Wohnung habe nicht zu einer Störung des Hausfriedens, einer substanziellen Schädigung der Wohnung oder einer besonderen Gefährdungssituation geführt.

Möglichkeit des Kakerlakenbefalls rechtfertigt keine Kündigung

Nach Ansicht des Landgerichts rechtfertigen die Gefahr des Befalls und der Befall mit Kakerlaken weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Denn auch bei regelmäßiger Reinigung der Wohnung und Einhaltung grundlegender hygienischer Verhaltensregeln sei ein Kakerlakenbefall insbesondere in Mehrfamilienhäusern nicht auszuschließen.

Kein Vorliegen einer kündigungsrelevanten Geruchsbelästigung

Darüber hinaus habe keine kündigungsrelevante Geruchsbelästigung vorgelegen, so das Landgericht. Denn dies hätte vorausgesetzt, dass dadurch andere Mieter des Hauses erheblich gestört werden. Dies sei hier jedoch nicht der Fall gewesen. Lediglich ein Mieter habe die Gerüche als belästigend empfunden. Zudem habe sich dieser noch als besonders geruchsempfindlich bezeichnet.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1599/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2015, Seite: 1599
GE 2015, 1599

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22101 Dokument-Nr. 22101

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Kommentare (3)

 
 
Gertrud Gerdes schrieb am 20.01.2016

Hier sind Richter am Werk, die weder das Eigentum achten noch das Recht der Mitmieter auf ein lebenswertes Wohnumfeld. Vermutlich selbst Messies und Besitzlose mit hoher Sympathie für die Ärmsten.

Die Sozialromantik dieser Leute wird Deutschland am Ende ins Verderben stürzen.

Elisabeth Schwabe schrieb am 19.01.2016

Vermutlich herrscht in diesem haus ein reger Wechsel der Mieter?

Denn wer befürchtet ihm drohen Unannehmlichkeiten falls er sich bei seinem Vermieter über Gestank aus einer Nachbarwohnung beschwert, der zieht lieber aus und sucht sich seinesgleichen als Nachbar! Dieser

Vermieter ist zu bedauern! Solche Richter kann ich absolut nicht verstehen!

In der U_Bahn oder S-Bahn müssten ihnen Läuse und Flöhe zufliegen! Dann würde sie anders über Reinlichkeit urteilen!

Elisabeth Schwabe schrieb am 19.01.2016

Vermutlich herrscht in diesem haus ein reger Wechsel der Mieter?

Denn wer befürchtet ihm drohen Unannehmlichkeiten falls er sich bei seinem Vermieter über Gestank aus einer Nachbarwohnung beschwert, der zieht lieber aus und sucht sich seinesgleichen als Nachbar! Dieser

Vermieter ist zu bedauern! Solche Richter kann ich absolut nicht verstehen!

In der U_Bahn oder S-Bahn müssten ihnen Läuse und Flöhe zufliegen! Dann würde sie anders über Reinlichkeit urteilen!

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