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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kakerlaken“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2022
- 9 U 112/19 -

Mietminderung von 30 % bei erheblichem Kakerlakenbefall eines Modegeschäfts

Erhebliche Nachteile für Ruf des Geschäfts

Ein erheblicher Kakerlakenbefall in einem Modegeschäft kann erhebliche Nachteile für den Ruf des Geschäfts nach sich ziehen und rechtfertigt daher eine Mietminderung von mindestens 30 %. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen eines erheblichen Kakerlakenbefalls in einem Geschäft für Damenbekleidung in Baden-Württemberg kürzte der Mieter teilweise die Miete. Der Vermieter war damit nicht einverstanden und sprach daher im Januar 2019 wegen Zahlungsrückstände eine fristlose Kündigung aus und klagte schließlich auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume. Das Landgericht Waldshut-Tiengen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Mieters. Die fristlose Kündigung sei unwirksam, da Mietrückstände nicht bestanden haben.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 24.06.2015
- 65 S 148/15 -

Kakerlakenbefall aufgrund von Verschmutzungen rechtfertigt weder fristlose noch ordentliche Kündigung durch Vermieter

Kakerlakenbefall auch bei regelmäßiger Reinigung und Beachtung hygienischer Verhaltensregeln möglich

Ist eine Wohnung derart verschmutzt, dass es zu einem Befall mit Kakerlaken kommt, rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Denn auch bei einer regelmäßigen Reinigung und der Beachtung hygienischer Verhaltensregeln kann es insbesondere in Mehrfamilienhäusern zu einem Kakerlakenbefall kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer Wohnung im Mai 2014 gekündigt. Hintergrund dessen war, dass die Wohnung teilweise mit menschlichen Exkrementen verschmutzt und unordentlich war. Zudem hatte sich einer der Mitmieter über unangenehme Gerüche aus der Wohnung beschwert. Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Landgericht Freiburg, Urteil vom 30.05.1985
- 3 S 1/85 -

Kakerlakenbefall einer Mietwohnung berechtigt zur fristlosen Kündigung noch vor Einzug

Auftreten von Ungeziefer sowie Gesundheits­gefährdung durch Kakerlaken bzw. Insektiziden begründet Recht zur Kündigung

Stellen die Mieter einer Wohnung noch vor Einzug fest, dass die Wohnung von Kakerlaken befallen ist, so können sie den Mietvertrag fristlos kündigen. Denn befindet sich in einer Mietwohnung Ungeziefer, so stellt dies einen vertragswidrigen Zustand dar. Zudem besteht eine Gesundheitsgefahr aufgrund der Kakerlaken und der zur Bekämpfung eingesetzten Insektizide. Dies hat das Landgericht Freiburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigten die Mieter einer Wohnung im Dezember 1983 ihren Mietvertrag noch bevor sie in die Wohnung einzogen. Hintergrund der Kündigung war, dass die Wohnung von Kakerlaken befallen war. Die Vermieterin desinfizierte zwar die Wohnung. Davon ließen sich die Mieter aber nicht beeindrucken. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.1987
- 2/24 S 121/87 -

Kakerlaken im Hotelbungalow: Reisepreisminderung von 25 % gerechtfertigt

Vorhandensein von Kakerlaken stellt Reisemangel dar

Treten Kakerlaken in einem erheblichen Maße in einem Hotelbungalow auf, so stellt dies einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 25 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Aufenthalts in einem Hotelbungalow auf Gran Canaria traten in erheblicher Anzahl Kakerlaken auf. Sie befanden sich vor allem im Waschbecken, in der Toilette und im Geschirr. Regelmäßig waren etwa 10 Tiere in der Nähe des Abfalleimers. Zudem wurde ein Nest mit 15 bis 20 Tieren hinter der Spüle gefunden. Die Reisenden klagten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 24.08.1998
- 20 C 4724/98 -

Bei Buchung einer Billigreise sind Leistungen der allereinfachsten Kategorie zu erwarten

Daher kein Mangel: Bahnlinie am Hotel, Notdurftverrichtung der Dorfbewohner in der freien Landschaft, Schlange unter dem Liegestuhl, Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in der Toilette und ein Drahtstück auf der Liegewiese

Bucht ein Reisender eine Billigreise, so kann er keinen gehobenen Standard erwarten. Eine Bahnlinie hinter dem Hotel, das Verrichten der Notdurft der Dorfbewohner in der freien Landschaft, eine Schlange unter dem Liegestuhl, eine Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in der Toilette und ein Drahtstück auf der Liegewiese stellen daher keinen Mangel dar. Ein fünftägiger Ausfall der Toilettenspülung und eine fehlende Beinfreiheit im Flugzeug berechtigen demgegenüber zu einer Reisepreisminderung. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die beiden Kläger hatten nach einer 17tägigen All-inclusive-Reise für 1599 DM nach Sri Lanka Minderung des Reisepreises wegen Mängel verlangt. Folgende Mängel wurden aufgelistet: Bahnlinie hinter dem Hotel, Verrichten der Notdurft der Dorfbewohner in der freien Landschaft, Schlange unter dem Liegestuhl, Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 01.07.2008
- 2 C 821/08 -

Umzug in ein mangelfreies Hotel darf für Reisende keinen Aufpreis kosten

Abhilfe eines Reisemangels muss durch Reiseveranstalter kostenlos erfolgen

Das Amtsgericht Bad Homburg bestätigte, dass Reiseveranstalter dazu verpflichtet sind, Mängel einer Reise ohne Aufpreis zu beseitigen. Nachträglich erhobene Mängel können jedoch nicht zur nachträglichen Minderung des Reisepreises herangezogen werden, da diese umgehend und vor Ort dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden müssen.

Die Kläger im zugrunde liegenden Fall hatten nach Feststellung verschiedener Mängel im von ihnen gebuchten Hotel mit Einverständnis des Reiseveranstalters den Umzug in eine Ersatzunterkunft vereinbart und vollzogen. Zuvor hatten sie 4 Tage in dem mangelhaften Hotel zugebracht. Der Reiseveranstalter verlangte für den Umzug jedoch eine Zusatzzahlung von 705 Euro, die die Reisenden zunächst... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 08.02.1985
- 6 C 277/84 -

Mietminderung bei Mäuse- und Kakerlakenbefall

Mäusebefall ist in Wohnungen und Häusern nicht "normal"

Wird ein Mieter von Kakerlaken und Mäusen in seiner Wohnung geplagt, so kann er die Miete um 10 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter eine Wohnung im Stadtzentrum von Bonn gemietet. In dem Mietvertrag hieß es unter anderem: "Der Mieter muss die Mieträume auf seine Kosten von Ungeziefer frei halten. Nur dann kann sich der Mieter darauf berufen, dass die Mieträume bereits bei Übernahme von Ungeziefer befallen waren, wenn er dem Vermieter unverzüglich nach der Übernahme die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Baden-Baden, Urteil vom 18.05.2005
- 16 C 89/04 -

Insektenbefall: Kakerlaken im Hotelzimmer können Reisepreisminderung um 15 % rechtfertigen

Tägliches Auftauchen von 8 bis 10 Kakerlaken im Hotelzimmer stellt Reisemangel dar

Eine erhebliche Anzahl von Ameisen und Kakerlaken beeinträchtigen eine Reise derart, dass ein Reisemangel vorliegt und der Reisepreis gemindert werden kann. Dies entschied das Amtsgericht Baden-Baden.

Der Kläger hatte ursprünglich Erstattung von 25 % des Reisepreises gefordert. In den beiden ihm und seiner Familie zugewiesenen Hotelzimmern habe es eine erhebliche Anzahl von Ameisen und Kakerlaken gegeben. Nach entsprechender Beanstandung habe das Hotel versucht, die Insekten mit Sprays zur Ungezieferbekämpfung zu beseitigen, sei dabei aber erfolglos geblieben.Es... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 05.08.2009
- 262 C 8763/09 -

AG München: Reisemängel müssen deutlich als Grund für gültige Reisepreisminderung zum Ausdruck gebracht werden

Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise geltend gemacht werden

Ansprüche wegen einer mangelhaften Reise sind innerhalb eines Monats nach Reisebeendigung geltend zu machen. Dabei ist klar zum Ausdruck zu bringen, dass auf Grund der Mängel der Reisepreis gemindert oder Schadenersatz gefordert wird. Eine bloße Anzeige der Mängel reicht nicht aus. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall buchte der spätere Kläger für sich und seine Familie bei einem Reisebüro eine Reise nach Djerba für die erste Maiwoche 2008 zum Preis von 1278 Euro.Vor Ort wurde er in einem anderen Hotel als vorgesehen untergebracht, die Zimmer hatten keinen Meerblick und waren auch sonst von anderer Qualität. Die Teppiche waren verdreckt, von den Wänden bröckelte... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.1989
- 2/24 S 541/88 -

Reisemangel: Kakerlaken im Hotelzimmer

Bei 6 bis 10 Kakerlaken gibt es 5 % Reisepreisminderung

Wer täglich in seinem Hotelzimmer 6 bis 10 Kakerlaken findet, kann den Reisepreis um 5 Prozent mindern. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Urlauber einen Hotelaufenthalt auf Bali gebucht. Er war in einem Bungalow untergebracht, in dem täglich 6 bis 10 Kakerlaken auftraten.Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Mann wegen der Kakerlaken den Reisepreis mindern könne. 6 bis 10 Kakerlaken stellten keine bloße Unannehmlichkeit, sondern bereits einen zur... Lesen Sie mehr