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Landgericht Berlin, Urteil vom 02.09.2016
- 65 S 146/16 -
Kein unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei Bezugnahme des Vermieters auf Mietspiegel mit Einschränkung "nicht qualifiziert"
Vermieter muss nicht von Eignung des Mietspiegels überzeugt sein
Ein Mieterhöhungsverlangen wird nicht dadurch formell unwirksam, weil der Vermieter zwar auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug nimmt, diesen aber für nicht qualifiziert im Sinne von § 558 d Abs. 1 BGB hält. Die Verpflichtung zur Bezugnahme auf einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 a Abs. 3 BGB setzt nicht voraus, dass der Vermieter von seiner Eignung als Begründungsmittel überzeugt ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Vermieterin einer Wohnung auf
Amtsgericht weist Klage ab
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies die Klage der Vermieterin ab. Denn begründet ein Vermieter ein
Landgericht bejaht Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Vermieterin habe gemäß § 558 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2016, 676/rb)
- Unwirksames Mieterhöhungsverlangen aufgrund fehlender Erkennbarkeit der Einhaltung der ortsüblichen Vergleichsmiete
(Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 09.02.2016
[Aktenzeichen: 2 C 258/15]) - Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei Angabe der wohnwerterhöhenden Merkmale ohne Erläuterung
(Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 22.09.2020
[Aktenzeichen: 15 C 158/20])
Jahrgang: 2016, Seite: 676 WuM 2016, 676
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Dokument-Nr. 23585
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