Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 09.02.2016
- 2 C 258/15 -
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen aufgrund fehlender Erkennbarkeit der Einhaltung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Vermieter kann nicht auf Zustimmung klagen
Lässt sich aus einem Mieterhöhungsverlangen nicht erkennen, ob die erhöhte Miete nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschreitet, kann der Vermieter nicht auf Zustimmung klagen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vermieter zwar auf einen Mietspiegel Bezug nimmt, diesen aber für unanwendbar hält. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Köpenick hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung ein
Kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Köpenick, ra-online (zt/GE 2016, 337/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 337 GE 2016, 337
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22512
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22512
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.