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Landgericht Berlin, Urteil vom 29.09.2021
- 64 S 111/20 -
Härteeinwand bei Modernisierungsmieterhöhung wegen fehlender Kostenübernahme durch Jobcenter
Gefahr des Verlustes der Wohnung durch Mieterhöhung
Würde eine Modernisierungsmieterhöhung dazu führen, dass die Miete nicht mehr vom Jobcenter als angemessen übernommen wird und somit der Verlust der Wohnung droht, so kann dies den Härteeinwand gemäß § 559 Abs. 4 BGB begründen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich die Mieterin einer etwa 71 qm großen Wohnung in Berlin seit dem Jahr 2018 mittels des Härteeinwands gegen eine
Unwirksamkeit der Modernisierungsmieterhöhung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieterin. Die
Mieterin lebt nicht über ihre Verhältnisse
Der Vorwurf der Vermieterin, die Mieterin lebe über ihre Verhältnisse und könne sich daher nicht auf den Härteeinwand stützen, sei nach Auffassung des Landgerichts haltlos. Die Mieterin lebe seit Beginn des Mietverhältnisses nicht über ihre Verhältnisse. Vielmehr würde dies erst mit der Wirksamkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 13.03.2020
[Aktenzeichen: 233 C 241/19]
- BGH zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2019
[Aktenzeichen: VIII ZR 21/19]) - Kein Härteeinwand gegen Modernisierungsmieterhöhung bei Verbleib von mehr als die Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 28.12.2021
[Aktenzeichen: 67 S 279/21])
Jahrgang: 2021, Seite: 3473 NJW 2021, 3473 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 679 WuM 2021, 679
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Dokument-Nr. 31313
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