wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.10.2013
63 S 446/12 -

Keine Mietminderung aufgrund Baulärms wegen Schließung einer Baulücke

Bei Baulücken muss Mieter trotz Vorhandensein einer Grünanlage mit Bebauung rechnen

Ein Mieter muss stets damit rechnen, dass eine innerstädtische Baulücke geschlossen wird. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass die Baulücke als Grünanlage gestaltet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beklagte sich die Mieterin einer Wohnung über eine erhebliche Lärm- und Staubbelästigung, die durch umfangreiche von ihrer Vermieterin veranlasste Bauarbeiten verursacht wurden. Hintergrund der Arbeiten war, dass das benachbarte Eckgrundstück mit einem Wohnhaus bebaut wurde. Bei diesem Grundstück handelte es sich um eine innerstädtische Baulücke, die vor den Arbeiten als Grünanlage gestaltet war. Nach Ansicht der Mieterin habe daher mit einer Bebauung nicht gerechnet werden müssen. Dies habe auch insbesondere deshalb gegolten, da die Wohnung Fenster zur Grünanlage hatte und sich dort der Hauseingang befand. Zudem sei nach Überzeugung der Mieterin die Baulückenrechtsprechung auf die Fälle nicht anwendbar, in denen der Vermieter die Ursache für den Baulärm setzt. Die Mieterin beanspruchte eine Mietminderung. Da die Vermieterin diese nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Tiergarten bejahte ein Minderungsrecht. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Recht zur Mietminderung wegen Baulärms

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Denn einem Mieter stehe dann kein Minderungsrecht zu, wenn bereits bei Abschluss des Mietvertrags erkennbar sei, dass es möglicherweise zu künftigen Bauarbeiten kommt. Dies sei hier der Fall gewesen.

Mieterin musste mit Schließung der Baulücke rechnen

Nach Auffassung des Landgerichts habe die Mieterin damit rechnen müssen, dass die Baulücke geschlossen und somit die historische Blockrandbebauung wieder hergestellt wird. Es sei zu beachten gewesen, dass das Eckgrundstück in einem innerstädtischen Wohnquartier lag und die lückenhafte Bebauung auf allgemein bekannte Gründe wie Kriegs- und Kriegsfolgeschäden und damit auf die zunächst unterbliebene Neubebauung beruht habe. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen gewesen, dass das Eckgrundstück von allen Seiten mit Wohnhäusern umgeben war. Aufgrund dieser Umstände habe die Mieterin mit einer Bebauung rechnen müssen.

Vorhandene Grünanlage unerheblich

Für unerheblich hielt das Landgericht den Umstand, dass das Eckgrundstück als Grünanlage gestaltet und eben kein Brachland war. Die Mieterin habe daraus nicht den Schluss ziehen dürfen, dass es zu keiner Bebauung kommt. Sie habe die Grünanlage nicht als endgültige Nutzung ansehen dürfen. Es sei üblich unbebaute Flächen in der Nachbarschaft von Wohnhäusern nicht als Brachland liegen zu lassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 15.06.2012
    [Aktenzeichen: 609 C 11/12]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21183 Dokument-Nr. 21183

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21183

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung