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Landgericht Aurich, Beschluss vom 09.02.2005
- 2 T 51/05 -
Schimmel und Pilzbefall: Mieter muss nicht vier Mal am Tag 15 Minuten lüften
Strenge Lüftungspläne sind unzumutbar
Auch wenn eine Wohnung von Schimmel befallen ist, müssen Mieter strenge Lüftungspläne nicht einhalten. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Aurich hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war eine
Zur Schimmelbekämpfung vier Mal täglich jeweils 15 Minuten lüften
Der Fachmann empfahl, vier Mal täglich jeweils 15 Minuten zu
Landgericht: Mieter müssen sich nicht an strenge Lüftungspläne halten
Das Landgericht Aurich folgte den Mietern. Es sei mit dem normalen Alltag nur schwer zu vereinbaren, sich an solch strenge Lüftungspläne zu halten. Der Vorschlag, auch wenn er von einem Experten kam, könne von den Mietern nicht umgesetzt werden. Die Folge: Es liege hier ein Mangel der
Die Entscheidung ist aus dem Jahr 2005 und erscheint im Rahmen der Reihe "Gut zu wissen".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2010
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 10154
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