wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Aachen, Urteil vom 01.10.2015
12 O 87/15 -

Amtshaftung wegen Unfall aufgrund einer 18 cm hohen Bodenwelle auf Autobahn

Deutliche Überschreitung der Richt­geschwindig­keit begründet Mithaftung

Kommt es auf einer Autobahn zu einem Verkehrsunfall, weil ein tiefergelegtes Fahrzeug in zulässiger Weise mit 200 km/h über eine 18 cm hohe Bodenwelle fährt, haftet dafür gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG das zuständige Bundesland. Jedoch begründet die deutliche Überschreitung der Richt­geschwindig­keit von 130 km/h eine Mithaftung des Fahrzeughalters. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen befand sich eine nahezu quer zur Fahrbahn verlaufende Bodenwelle, die eine Höhe von 18 cm aufwies. Ein Fahrzeugführer hatte darüber im Sommer 2013 die zuständige Autobahnmeisterei informiert. Im Juni 2013 verunglückte an der Stelle ein Fahrzeugführer tödlich. Im Oktober 2013 kam es zu einem weiteren Todesfall, als der Fahrer eines Ferraris Modena Spider mit 200 km/h über die Bodenwelle fuhr. Die Richtgeschwindigkeit betrug an der Stelle 130 km/h. Neben dem Tod des Fahrers wurde das Fahrzeug erheblich beschädigt. Der Halter des Ferraris erhob daher gegen das Land Nordrhein-Westfalen Klage auf Zahlung von Schadensersatz.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung

Das Landgericht Aachen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gegen das beklagte Land aufgrund einer Amtspflichtverletzung ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG zu. Die Bodenwelle habe eine erhebliche Fahrbahnunebenheit dargestellt, für deren Beseitigung oder Warnung der Beklagte verpflichtet gewesen sei. Bodenwellen gefährden Verkehrsteilnehmer ganz allgemein, vor allem Fahrzeuge mit geringer Bodenfreiheit seien bei hohen Geschwindigkeiten gefährdet. In diesem Zusammenhang verwies das Landgericht darauf, dass die Versicherungspflicht auch für solche Fahrzeuge gelte, soweit für die Bodenfreiheit eine Zulassung bestehe.

Mithaftung von 50 % aufgrund deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Dem Kläger sei aber eine Mithaftung von 50 % anzulasten, da der tödlich verunglückte Fahrer deutlich die Richtgeschwindigkeit überschritten hatte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2018
Quelle: Landgericht Aachen, ra-online (vt/rb)

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 276
NJW-RR 2016, 276
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2016, Seite: 323
NZV 2016, 323

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25340 Dokument-Nr. 25340

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25340

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?