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Landgericht Aachen, Urteil vom 01.10.2015
- 12 O 87/15 -
Amtshaftung wegen Unfall aufgrund einer 18 cm hohen Bodenwelle auf Autobahn
Deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit begründet Mithaftung
Kommt es auf einer Autobahn zu einem Verkehrsunfall, weil ein tiefergelegtes Fahrzeug in zulässiger Weise mit 200 km/h über eine 18 cm hohe Bodenwelle fährt, haftet dafür gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG das zuständige Bundesland. Jedoch begründet die deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eine Mithaftung des Fahrzeughalters. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer
Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung
Das Landgericht Aachen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gegen das beklagte Land aufgrund einer
Mithaftung von 50 % aufgrund deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Dem Kläger sei aber eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2018
Quelle: Landgericht Aachen, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 276 NJW-RR 2016, 276 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2016, Seite: 323 NZV 2016, 323
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Dokument-Nr. 25340
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