Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Urteil vom 26.10.2006
- 22 U 193/05 -
Stehenbleiben an der doppelten Ampel: Haftung des Fußgängers, der bei rot die Fahrbahn betritt
Doppel-Ampelanlage: erste Ampel rot, zweite Ampel grün
Ein Fußgänger darf die Straße nicht kreuzen, wenn die Fußgängerampel rot zeigt. Daran ändert sich nichts, wenn die Fußgängerampel für die Gegenfahrbahn bereits grünes Licht zeigt.
Das Kammergericht Berlin wies die Klage eines Fußgängers ab, der die Fahrbahn bei für ihn rotem Ampellicht überquert hatte und auf dem zweiten von vier Fahrstreifen von einem Auto erfasst wurde. Der bei dem
Überqueren der Straße bei roter Ampel ist grob fahrlässig
Der Kläger war bei Rot über die Fahrbahn gelaufen, ohne sich über den herannahenden Verkehr zu vergewissern. Dies sei grob fahrlässig gewesen, so das Kammergericht Berlin. Deshalb habe der Kläger den
Ampelzeichen für jeweilige Fahrbahn ist zu beachten
Dass die Fußgängerampel für die Gegenfahrbahn bereits grünes Licht zeigte, führe zu keiner anderen Beurteilung seines Verschuldens. Denn maßgebend sei die Ampelregelung für die Fahrbahn, die er zu überqueren versucht habe und nicht die Ampelregelung für die weitere Fahrbahn, die bereits 13 Sekunden früher auf grün geschaltet habe. Insbesondere habe auch angesichts der Breite der gesamten Kreuzung und der beiden Fahrbahnen mit vier bzw. drei Fahrstreifen nicht die Annahme nahegelegen, die für den Kläger maßgebende
Überfahren der Fußgängerkreuzung bei gelber Ampel nicht unbedingt sorgfaltspflichtwidrig
Dem Autofahrer sei auch kein Mitverschulden anzulasten. Der Kläger behauptete ein solches, weil der Autofahrer die Haltelinie vor der Fußgängerkreuzung bei für ihn gelbem Ampellicht überfahren habe. Das Gericht wies ein Mitverschulden zurück. Denn das Überfahren der Haltelinie bei gelbem Ampellicht sei jedenfalls dann keine Sorgfaltspflichtverletzung des Autofahrers, wenn das Umschalten der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2008
Quelle: ra-online
Jahrgang: 2008, Seite: 797 VersR 2008, 797
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6684
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6684
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.