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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 09.10.2013
- 4 K 1406/13 -
Klage eines "Reichsbürgers" vor seiner Ansicht nach nicht legitimiertem Gericht wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis unzulässig
Reichsbürger hielt Steuerfestsetzung vom Finanzamt für unzulässig
Die Klage eines "Reichsbürgers" gegen die Steuerfestsetzung eines Finanzamtes ist wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der Kläger meint, er sei Bürger des Deutschen Reiches und das Gericht besitze daher keine Legitimation. Denn in diesem Fall ist unklar, was der Kläger mit seiner Klage erreichen will. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 erhob ein Steuerpflichtiger
Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis
Das Hessische Finanzgericht entschied gegen den Steuerpflichtigen. Nach Auffassung des Gerichts sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2015
Quelle: Hessische Finanzgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20897
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