die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „elektronische Steuerberaterpostfach (beST)“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2023
- 14 K 125/23 E -
Klageerhebung per Fax durch Steuerberater unzulässig
Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt
Eine durch einen Steuerberater im Januar 2023 per Fax erhobene Klage ist auch dann unzulässig, wenn der Registrierungsbrief für das beSt dem Steuerberater im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zugegangen war . Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Die Kläger wurden bei ihrer Klageerhebung durch einen Steuerberater vertreten. Dieser reichte die Klage im Januar 2023 per Fax bei Gericht ein. Den zur Registrierung erforderlichen Brief mit dem Registrierungscode für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ("beSt") hatte der Steuerberater zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten. Die Steuerberaterkammer hatte dazu vorab ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass die Briefe voraussichtlich in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 in fünf Tranchen und alphabetischer Reihenfolge (der Namen) versandt würden. Zudem wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, sich bereits im Vorfeld der Versendung der Registrierungsbriefe... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28.04.2023
- XI B 101/22 -
Steuerberater zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet
Fehlende beSt-Freischaltung nur ausnahmsweise Grund für Wiedereinsetzung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind. Begehren sie wegen verspäteter elektronischer Übermittlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) mit der Begründung, dass sie bei Ablauf der Frist für die Nutzung des beSt noch nicht freigeschaltet worden seien, müssen sie darlegen, weshalb sie von der Möglichkeit der Priorisierung ihrer Registrierung („fast lane“) keinen Gebrauch gemacht haben.
In einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ging im Januar 2023 beim BFH die Beschwerdebegründung eines Steuerberaters per Telefax ein. Auf den Hinweis der Geschäftsstelle, dass die Beschwerdebegründung seit dem 01.01.2023 als elektronisches Dokument übermittelt werden muss, legte der Steuerberater im Februar 2023 die Begründung (durch einen unterbevollmächtigten Rechtsanwalt) in... Lesen Sie mehr