Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 03.02.2011
- 18136/02 -
EGMR: Kündigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergärtnerin wegen Mitgliedschaft in anderer Religionsgemeinschaft gerechtfertigt
Keine Verletzung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit durch fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergärtnerin wegen einer Mitgliedschaft in einer anderen Religionsgemeinschaft ist gerechtfertigt. Eine Verletzung des Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit umfasst, liegt nicht vor, da die Kündigung eine notwendige Maßnahme darstellt, um die Glaubwürdigkeit der Kirche zu wahren. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Falls, Astrid Siebenhaar, ist deutsche Staatsangehörige, 1964 geboren, und lebt in Keltern. Sie ist Katholikin und arbeitete von Mai 1997 an zunächst als Erzieherin in einer
Kirche spricht fristlose Kündigung wegen Mitgliedschaft bei einer anderen Religionsgemeinschaft aus
Die
Arbeitsgericht Pforzheim: Aus Arbeitsvertrag resultierende Loyalitätspflicht gegenüber der evangelischen Kirche verletzt
Das Arbeitsgericht Pforzheim wies die Beschwerde Astrid Siebenhaars gegen ihre Kündigung im Februar 1999 zurück, da sie die aus ihrem Arbeitsvertrag resultierende Loyalitätspflicht gegenüber der evangelischen
BAG: Glaubwürdigkeit der Kirche durch Tätigkeit der Beschwerdeführerin in Frage gestellt
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gab der Beschwerde Astrid Siebenhaars teilweise statt, indem es befand, dass der Verstoß gegen ihre Loyalitätspflicht keine
Gerichte berufen sich hinsichtlich der Verletzung von Loyalitätspflichten auf Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Arbeitsgerichte beriefen sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 (2 BvR 1703/83, 1718/83 und 856/84) zur Wirksamkeit von Kündigungen kirchlicher Mitarbeiter wegen der Verletzung von Loyalitätspflichten. Kirchliche Arbeitgeber hätten demnach das Recht, Arbeitsverhältnisse eigenständig zu regeln, Arbeitsgerichte seien allerdings an die religiösen und moralischen Maßstäbe der Kirchen nur insoweit gebunden, als diese nicht mit den Grundsätzen der Rechtsordnung in Konflikt stünde.
Beschwerdeeinreichung wegen Verletzung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Astrid Siebenhaar beklagte sich über ihre
Gerichtshof muss Entscheidung über Gewährung ausreichenden Kündigungsschutzes treffen
Der Gerichtshof hatte darüber zu befinden, ob die von den deutschen Arbeitsgerichten vorgenommene Abwägung zwischen dem Recht Astrid Siebenhaars auf
Arbeitsgericht waren befugt über Wirksamkeit der Kündigung nach staatlichem Arbeitsrecht zu entscheiden
Mit seinen Arbeitsgerichten und einem für die Überprüfung von deren Entscheidungen zuständigen Verfassungsgericht erfüllt Deutschland im Grundsatz die positive Verpflichtung des Staates gegenüber Klägern in arbeitsrechtlichen Streitfällen. Astrid Siebenhaar hatte vor einem Arbeitsgericht geklagt, das dazu befugt war, über die Wirksamkeit ihrer Kündigung nach staatlichem Arbeitsrecht unter Berücksichtigung des kirchlichen Arbeitsrechtes zu entscheiden. Das Bundesarbeitsgericht war zu der Auffassung gelangt, dass sich ihr Arbeitgeber im Anbetracht ihres aktiven Engagements für die „Universale Kirche“ nicht habe darauf verlassen können, dass sie seine Ideale respektieren würde.
Kündigung stellt notwendige Maßnahme dar, um Glaubwürdigkeit der Kirche zu wahren
Die deutschen Arbeitsgerichte hatten alle wesentlichen Gesichtspunkte des Falls berücksichtigt und eine sorgfältige Abwägung der Interessen vorgenommen. Nach Auffassung der Gerichte kam die Kündigung einer notwendigen Maßnahme gleich, um die Glaubwürdigkeit der
Der Gerichtshof kam daher zu dem Schluss, dass keine Verletzung von Artikel 9 vorlag.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2011
Quelle: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte/ra-online
- Kündigung wegen Kirchenaustritt kann Sperrzeit bei Arbeitslosengeld rechtfertigen
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006
[Aktenzeichen: L 1 AL 162/05]) - EGMR: Ehebruch ist auch im kirchlichen Arbeitsrecht kein Grund für Kündigung eines Kirchenmusikers
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 23.09.2010
[Aktenzeichen: 425/03]) - LAG Düsseldorf: Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2010
[Aktenzeichen: 5 Sa 996/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11033
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11033
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.