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Bundespatentgericht, Beschluss vom 31.07.2012
- 27 W (pat) 511/12 -
Begriff "Massaker" kann nicht als Marke eingetragen werden
Wort verstößt gegen die guten Sitten
Das Wort "Massaker" kann nicht als Marke eingetragen werden. Es genießt keinen Markenschutz, da es gegen die guten Sitten verstößt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundespatentgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Unternehmen beantragte den Begriff
Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten lag vor
Das Bundespatentgericht entschied zu Gunsten des Patentamts. Die Versagung der
Menschenverachtende Aussage des Begriffs
Nach Ansicht des Bundespatentgerichts habe hier ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden vorgelegen. Das Zeichen enthalte nämlich eine Aussage, die menschenverachtend sei und damit die
Ironische Intention unerheblich
Des Weiteren sei nach Auffassung des Bundespatentgerichts ein beabsichtigter ironischer Kontext oder die Annahme, der Kunde werde das Wort allenfalls als geschmacklos empfinden, unbeachtlich. Denn
Weiter sei zu beachten, dass der Begriff
Vorherige Eintragungen der Wörter "Killing Day" und "Mord & Totschlag" unbeachtlich
Aus der Registrierung der Wörter "Killing Day" und "Mord & Totschlag" habe sich kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2012
Quelle: Bundespatentgericht, ra-online (vt/rb)
- "Ficken" kann als Marke eingetragen werden - Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG steht Eintragung nicht entgegen
(Bundespatentgericht, Beschluss vom 03.08.2011
[Aktenzeichen: 26 W (pat) 116/10]) - Bundespatentgericht bestätigt Löschung der Bildmarke "Staatssymbol ehemalige DDR"
(Bundespatentgericht, Beschluss vom 15.07.2008
[Aktenzeichen: 26 W (pat) 4/05])
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Dokument-Nr. 14816
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