Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2010
- 10 A 2910/09 -
Hessischer VGH: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen Zweit-PC
Bereits angemeldetes Rundfunkgerät auf ein und demselben Grundstück erfüllt Voraussetzung für Gebührenfreiheit für internetfähigen PC
Betreibt ein Rundfunkteilnehmer in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Einfamilienhauses angemeldete Rundfunkempfangsgeräte und zusätzlich in seinem beruflich genutzten häuslichen Arbeitszimmer einen internetfähigen Rechner (Personalcomputer), so ist dieser Rechner von Rundfunkgebühren befreit. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bewohner eines Einfamilienhauses geklagt, der für die privat genutzten Empfangsgeräte, die sich in den oberen beiden Etagen des Hauses befinden, Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlt. Im Keller des Hauses ist ein Arbeitszimmer eingerichtet, das der Kläger für seine Arbeit als selbständiger Informatiker nutzt. Im Arbeitszimmer befindet sich kein „klassisches“ Rundfunk- oder Fernsehgerät, jedoch Rechner, die an das
Kläger sieht in Rundfunkgebühr für internetfähige PCs Verstoß gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Mit Bescheid vom März 2008 zog der Hessische Rundfunk den Kläger zur Zahlung von
Hessischer Rundfunk legt Berufung gegen Urteil des VG Frankfurt ein
Die Klage war in zwei Instanzen erfolgreich.
Mit Urteil vom 8. September 2009 entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, die Heranziehung zu
Fähigkeit zum Rundfunkempfang bei internetfähigen PCs nur eine von vielen Eigenschaften dieser Geräte
Dieser Argumentation ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt. Da die PCs des Klägers gewerblich und somit nicht ausschließlich privat genutzt würden und auf ein und demselben Grundstück andere Rundfunkgeräte zum Empfang bereit gehalten würden, nämlich die privat genutzten Rundfunk- und Fernsehgeräte des Klägers, die sich im privat genutzten Teil des Einfamilienhauses befänden, greife die Regelung des Staatsvertrages über gebührenbefreite Geräte für die PCs hier ein. Unabhängig davon, ob ein internetfähiger
Hinweis:
§ 5 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages lautet:
Für neuartige
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2010
Quelle: ra-online, Hessischer VGH
- OVG Nordrhein-Westfalen trifft Grundsatzurteil: PC mit Internetzugang ist rundfunkgebührenpflichtig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.2009
[Aktenzeichen: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09]) - Auch ein zu Arbeitszwecken genutzter Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig
(Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 24.03.2009
[Aktenzeichen: RO 3 K 08.1829])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9480
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9480
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.