die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Rundfunkgebührenrecht“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 23.03.2023
- 15 A 233/18 -
Keine Rundfunkbeitragspflicht für Verwalter von Ferienwohnungen
Vermittler nur bei Vermietung im eigenen Namen rundfunkbeitragspflichtig
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat der Klage eines Vermietungsservice stattgegeben, der gewerblich Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer vermietet und betreut. Sie wandte sich gegen einen Bescheid der Rundfunkanstalt, mit dem diese für die von ihr verwalteten Ferienwohnungen gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) Rundfunkbeiträge festgesetzt hat.
Die Rundfunkanstalt war der Auffassung, ein Dienstleister, der eine Ferienwohnung für einen Eigentümer verwalte, sei anstelle des Eigentümers Beitragsschuldner, wenn dieser die tatsächliche Verfügungsgewalt auf den Dienstleister übertragen habe. Die Rundfunkbeitragspflicht sei nicht an die Eigentumsverhältnisse, sondern an die vertraglich vereinbarte Nutzungsmöglichkeit geknüpft.Dieser rechtlichen Einschätzung hat das VG widersprochen und den Festsetzungsbescheid aufgehoben. Sie hat ausgeführt, dass Eigentümer einer Ferienwohnung auch dann Rundfunkbeiträge für die Ferienwohnung zahlen müssen, wenn sie deren Bewirtschaftung nicht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2020
- OVG 11 M 4/20 -
Rundfunkbeitragspflicht für möbliertes Zimmer in Anwaltskanzlei
Vorliegen einer Wohnung im Sinne des § 3 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Ein möbliertes Zimmer in einer Anwaltskanzlei kann gemäß § 3 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) eine Wohnung darstellen, mit der Folge, dass ein Rundfunkbeitragspflicht besteht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von Oktober bis Dezember 2016 durfte ein Rechtsanwalt im Rahmen seines Dienstverhältnisses ein möbliertes Zimmer in der Anwaltskanzlei als Übernachtungsmöglichkeit nutzen. Das Zimmer war nur über die Büroräume erreichbar und verfügte weder über einen Briefkasten noch eine Klingel. Der Anwalt war jedoch unter der Adresse der Kanzlei... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.06.2020
- 6 B 50/19 -
BVerwG: Bei zeitlich begrenzt bezweckte Unterbringung in Hotelzimmer entfällt Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühr
Auf tatsächliche Dauer des Aufenthalts im Hotelzimmer kommt es nicht an
Ist der Aufenthalt einer Person in einem Hotelzimmer nur zeitlich begrenzt bezweckt, so entfällt gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 RBStV die Rundfunkgebühr. Auf die tatsächliche Dauer des Aufenthalts der Person kommt es dabei nicht an. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Mann von Mai 2015 bis Juni 2018 mit kürzeren Unterbrechungen ein Apartment in einem Apartment-Hotel in München. Die zuständige Stelle sah darin ein Wohnen und setzte gegen den Mann Rundfunkbeiträge fest. Dagegen erhob der Mann Klage.Während das Verwaltungsgericht München die Klage abwies, gab ihr der Verwaltungsgerichtshof... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.03.2018
- 6 C 1.17 -
BVerwG: Anwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss Rundfunkbeitrag zahlen
Kein Eingriff in Berufsausübungsfreiheit der Anwaltskanzlei
Eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Dadurch wird nicht in die Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG eingegriffen. Ein solcher Eingriff liegt auch nicht dadurch vor, dass die Anwaltskanzlei gesetzlich verpflichtet ist, Computer vorzuhalten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebene Rechtsanwaltskanzlei mit weniger als acht Beschäftigten den Rundfunkbeitrag zahlen. Damit war diese aber nicht einverstanden und erhob Klage gegen die Beitragsfestsetzung. Die Gesellschaft führte an, dass eine Rundfunknutzung nicht stattfinde und die Computer ausschließlich beruflich genutzt... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.07.2018
- 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 -
BVerfG: Rundfunkbeitrag für Erstwohnung und im nicht privaten Bereich verfassungsgemäß
Antrag auf Beitragspflichtbefreiung für Zweitwohnung möglich
Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
In den vorliegenden Verfahren wendeten sich drei der der Entscheidung zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich, wobei einer der Beschwerdeführer insbesondere die Beitragspflicht für Zweitwohnungen angreift. Die vierte Verfassungsbeschwerde eines im Bereich der Autovermietung tätigen Unternehmens richtet sich gegen die Beitragserhebung... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.12.2016
- BVerwG 6 C 12.15, BVerwG 6 C 13.15, BVerwG 6 C 14.15, BVerwG 6 C 49.15 -
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge verfassungsgemäß
BVerwG bejaht Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung eines Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Nach dem seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder sind Inhaber von Betriebsstätten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Dessen Höhe richtet sich für Betriebsstätteninhaber nach einer Staffelung, die sich an der Anzahl der Beschäftigten orientiert und degressiv verläuft. Auf der ersten Stufe mit keinem... Lesen Sie mehr
Landgericht Tübingen, Beschluss vom 19.09.2016
- 5 T 232/16 -
Vollstreckung nicht gezahlter Rundfunkbeiträge scheitert wegen fehlender Zustellung der Festsetzungsbescheide
Keine Anwendbarkeit der Regelung zur Zugangsvermutung in Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Baden-Württemberg
Versucht der Südwestrundfunk nicht gezahlte Rundfunkbeiträge zu vollstrecken, setzt dies die Zustellung des Festsetzungsbescheides an den Schuldner voraus. In diesem Zusammenhang kann sich der Südwestrundfunk nicht auf die Zugangsvermutung des § 41 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Baden-Württemberg (VwVfG BW) berufen, da eine Anwendung gemäß § 2 Abs. 1 LVwVfG BW ausgeschlossen ist. Die Aufgabe des Bescheides zur Post genügt daher nicht, eine Zustellung beim Schuldner nachzuweisen. Dies hat das Landgericht Tübingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Schuldner von Rundfunkbeiträgen in Höhe von fast 573,00 EUR eine Vermögensauskunft abgegeben. Hintergrund dessen war ein Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunkes. Der Schuldner weigerte sich der Ladung des Gerichtsvollziehers Folge zu leisten. Er gab an, die Festsetzungsbescheide nie erhalten zu haben und legte Erinnerung ein. Der Südwestrundfunk... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.06.2000
- B 9 SB 2/00 R -
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 aufgrund neurotischer Störung von Rundfunkgebührenpflicht befreit
Möglicher Verstoß gegen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer wegen Befreiung Behinderter
Weist ein Schwerbehinderter einen Grad der Behinderung von 100 auf und beruht dies unter anderem auf eine neurotische Störung, so ist er von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Die Befreiung von Behinderten kann aber möglicherweise gegen den Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer verstoßen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Schwerbehinderte wies einen Grad der Behinderung von 100 auf, da sie keinen rechten Unterarm mehr hatte und eine psychische Störung aufwies. Die Störung zeichnete sich durch eine ausgeprägte soziale Anpassungsstörung, eine Meidung von Menschen und einen sozialen Rückzug aus. Sie beantragte daher die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 08.05.2013
- S 2 SB 5412/11 -
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Harn- bzw. Stuhlinkontinenz
Voraussetzung für Befreiung ist Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen aufgrund der Behinderung
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. ab dem 1. Januar 2013 Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht wegen des Unvermögens, aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, kommt nur dann in Betracht, wenn der Betroffene wegen seines Leidens allgemein und umfassend vom Besuch solcher Veranstaltungen ausgeschlossen ist. Eine Harn- bzw. Stuhlinkontinenz, die für den Betroffenen das Tragen von Windelhosen erforderlich macht, hat keinen solchen allgemeinen Ausschluss von der Teilnahme an Veranstaltungen zur Folge. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Der 1932 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, bei dem das Versorgungsamt 1992 einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 unter Berücksichtigung von neurologischen und psychischen Auffälligkeiten sowie Halswirbelsäulenbeschwerden festgestellt hatte, beantragte im Mai 2011 die Zuerkennung des Merkzeichens RF für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und legte ärztliche... Lesen Sie mehr
Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013
- 1 VB 65/13 -
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag derzeit unzulässig
Mögliche Verfassungswidrigkeit des Staatsvertrags wegen des Fehlens einer speziellen Ausnahmeregelung ist zunächst von den Verwaltungsgerichten zu klären
Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Verfassungsbeschwerde einer privaten Beschwerdeführerin gegen den neuen geräteunabhängigen einheitlichen Rundfunkbeitrag als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin muss zunächst den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten beschreiten. Dort ist zu prüfen, ob die von der Beschwerdeführerin aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Zweifel am einheitlichen Rundfunkbeitrag für Radio und Fernsehen zu einer teilweisen Befreiung von den Beiträgen führen können.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Streitfalls wendet sich dagegen, dass sie – obwohl sie seit Jahrzehnten grundsätzlich nur das Hörfunk-, und nicht auch das Fernsehangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nimmt – seit dem 1. Januar 2013 auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu einem einheitlichen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat herangezogen wird.... Lesen Sie mehr