die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Rundfunkgebührenrecht“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.03.2018
- 6 C 1.17 -
BVerwG: Anwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss Rundfunkbeitrag zahlen
Kein Eingriff in Berufsausübungsfreiheit der Anwaltskanzlei
Eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Dadurch wird nicht in die Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG eingegriffen. Ein solcher Eingriff liegt auch nicht dadurch vor, dass die Anwaltskanzlei gesetzlich verpflichtet ist, Computer vorzuhalten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebene Rechtsanwaltskanzlei mit weniger als acht Beschäftigten den Rundfunkbeitrag zahlen. Damit war diese aber nicht einverstanden und erhob Klage gegen die Beitragsfestsetzung. Die Gesellschaft führte an, dass eine Rundfunknutzung nicht stattfinde und die Computer ausschließlich beruflich genutzt würden. Sie sei wegen der gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuerdaten und zur Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs gezwungen, Computer vorzuhalten. Die Rundfunkbeitragspflicht greife in unzulässiger Weise in die Berufsausübungsfreiheit... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.07.2018
- 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 -
BVerfG: Rundfunkbeitrag für Erstwohnung und im nicht privaten Bereich verfassungsgemäß
Antrag auf Beitragspflichtbefreiung für Zweitwohnung möglich
Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
In den vorliegenden Verfahren wendeten sich drei der der Entscheidung zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich, wobei einer der Beschwerdeführer insbesondere die Beitragspflicht für Zweitwohnungen angreift. Die vierte Verfassungsbeschwerde eines im Bereich der Autovermietung tätigen Unternehmens richtet sich gegen die Beitragserhebung... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.12.2016
- BVerwG 6 C 12.15, BVerwG 6 C 13.15, BVerwG 6 C 14.15, BVerwG 6 C 49.15 -
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge verfassungsgemäß
BVerwG bejaht Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung eines Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Nach dem seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder sind Inhaber von Betriebsstätten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Dessen Höhe richtet sich für Betriebsstätteninhaber nach einer Staffelung, die sich an der Anzahl der Beschäftigten orientiert und degressiv verläuft. Auf der ersten Stufe mit keinem... Lesen Sie mehr
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Landgericht Tübingen, Beschluss vom 19.09.2016
- 5 T 232/16 -
Vollstreckung nicht gezahlter Rundfunkbeiträge scheitert wegen fehlender Zustellung der Festsetzungsbescheide
Keine Anwendbarkeit der Regelung zur Zugangsvermutung in Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Baden-Württemberg
Versucht der Südwestrundfunk nicht gezahlte Rundfunkbeiträge zu vollstrecken, setzt dies die Zustellung des Festsetzungsbescheides an den Schuldner voraus. In diesem Zusammenhang kann sich der Südwestrundfunk nicht auf die Zugangsvermutung des § 41 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Baden-Württemberg (VwVfG BW) berufen, da eine Anwendung gemäß § 2 Abs. 1 LVwVfG BW ausgeschlossen ist. Die Aufgabe des Bescheides zur Post genügt daher nicht, eine Zustellung beim Schuldner nachzuweisen. Dies hat das Landgericht Tübingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Schuldner von Rundfunkbeiträgen in Höhe von fast 573,00 EUR eine Vermögensauskunft abgegeben. Hintergrund dessen war ein Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunkes. Der Schuldner weigerte sich der Ladung des Gerichtsvollziehers Folge zu leisten. Er gab an, die Festsetzungsbescheide nie erhalten zu haben und legte Erinnerung ein. Der Südwestrundfunk... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.06.2000
- B 9 SB 2/00 R -
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 aufgrund neurotischer Störung von Rundfunkgebührenpflicht befreit
Möglicher Verstoß gegen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer wegen Befreiung Behinderter
Weist ein Schwerbehinderter einen Grad der Behinderung von 100 auf und beruht dies unter anderem auf eine neurotische Störung, so ist er von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Die Befreiung von Behinderten kann aber möglicherweise gegen den Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer verstoßen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Schwerbehinderte wies einen Grad der Behinderung von 100 auf, da sie keinen rechten Unterarm mehr hatte und eine psychische Störung aufwies. Die Störung zeichnete sich durch eine ausgeprägte soziale Anpassungsstörung, eine Meidung von Menschen und einen sozialen Rückzug aus. Sie beantragte daher die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 08.05.2013
- S 2 SB 5412/11 -
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Harn- bzw. Stuhlinkontinenz
Voraussetzung für Befreiung ist Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen aufgrund der Behinderung
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. ab dem 1. Januar 2013 Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht wegen des Unvermögens, aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, kommt nur dann in Betracht, wenn der Betroffene wegen seines Leidens allgemein und umfassend vom Besuch solcher Veranstaltungen ausgeschlossen ist. Eine Harn- bzw. Stuhlinkontinenz, die für den Betroffenen das Tragen von Windelhosen erforderlich macht, hat keinen solchen allgemeinen Ausschluss von der Teilnahme an Veranstaltungen zur Folge. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Der 1932 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, bei dem das Versorgungsamt 1992 einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 unter Berücksichtigung von neurologischen und psychischen Auffälligkeiten sowie Halswirbelsäulenbeschwerden festgestellt hatte, beantragte im Mai 2011 die Zuerkennung des Merkzeichens RF für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und legte ärztliche... Lesen Sie mehr
Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013
- 1 VB 65/13 -
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag derzeit unzulässig
Mögliche Verfassungswidrigkeit des Staatsvertrags wegen des Fehlens einer speziellen Ausnahmeregelung ist zunächst von den Verwaltungsgerichten zu klären
Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Verfassungsbeschwerde einer privaten Beschwerdeführerin gegen den neuen geräteunabhängigen einheitlichen Rundfunkbeitrag als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin muss zunächst den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten beschreiten. Dort ist zu prüfen, ob die von der Beschwerdeführerin aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Zweifel am einheitlichen Rundfunkbeitrag für Radio und Fernsehen zu einer teilweisen Befreiung von den Beiträgen führen können.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Streitfalls wendet sich dagegen, dass sie – obwohl sie seit Jahrzehnten grundsätzlich nur das Hörfunk-, und nicht auch das Fernsehangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nimmt – seit dem 1. Januar 2013 auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu einem einheitlichen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat herangezogen wird.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.08.2012
- 1 BvR 199/11 -
Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs erfolglos
BVerfG verneint Verletzung von Grundrechten durch erhobene Gebühren
Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist nicht unverhältnismäßig, da diese zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeignet und erforderlich ist. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und verneinte eine Verletzung von Grundrechten durch die Gebührenerhebung.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls ist Rechtsanwalt und nutzt den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Internetanwendungen. Er empfängt damit keine Rundfunksendungen und verfügt auch nicht über herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte.Die Rundfunkanstalt setzte Rundfunkgebühren für den internetfähigen PC fest. Die hiergegen gerichtete Klage des Beschwerdeführers wies das ... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.11.2011
- 1 BvR 665/10 -
Rundfunkgebührenbefreiung auch bei knappen Einkünften aus Altersrente und Wohngeld
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
Rentner, die eine geringe Rente haben, die nur knapp oberhalb der Hartz IV-Leistungen liegt, haben ebenso wie Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob und wie eine Gleichbehandlung bei niedrigen Einkünften bei der Befreiung von Rundfunkgebühren von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist. Der Beschwerdeführer bezog Einkünfte aus Altersrente und Wohngeld, die nach Abzug der Wohnkosten nur geringfügig über den Regelsätzen nach dem SGB II oder SGB XII lagen, so dass der nach... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.11.2011
- 1 BvR 3269/08; 1 BvR 656/10 -
Rundfunkgebührenbefreiung auch bei Bezug von Hartz IV-Zuschlägen
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
Empfänger von Hartz IV-Leistungen, die einen geringfügigen Zuschlag bekommen, haben einen Anspruch darauf, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Zuschlag geringer ist als die zu zahlenden Rundfunkgebühren, weil ansonsten die Leistungsempfänger zur Zahlung der Differenz auf den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II zurückgreifen müssten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den vorliegenden Verfahren mit der Frage befasst, ob und wie eine Gleichbehandlung der Empfänger von Sozialleistungen bzw. von niedrigen Einkünften bei der Befreiung von Rundfunkgebühren von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist. Die Beschwerdeführerin in den Verfahren 1 BvR 3269/08 und 1 BvR 656/10 erhielt für sich und ihre minderjährige... Lesen Sie mehr