wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „internetfähiger Computer“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Essen, Beschluss vom 22.05.2020
- L 7 AS 719/20 B ER, L7 720/20 B -

SGB II-leistungs­berechtigte Schülerin hat Anspruch auf pandemiebedingten Mehrbedarf für Schüler-Tablet

Anschaffung eines Endgeräts aufgrund pandemiebedingter Schulschließung notwendig

Das Landessozialgericht Essen hat entschieden, dass eine nach dem SGB II-leistungs­berechtigte Schülerin einen Anspruch auf Finanzierung eines für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlichen Tablets hat.

Im vorliegenden Fall, bezieh die Antragstellerin SGB II-Leistungen und besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums. Ende Januar 2020 beantragte sie einen internetfähigen Computer. Sie legte eine Bestätigung der Schulleiterin vor, wonach sie diesen für Hausaufgaben benötige. Das Jobcenter verneinte ebenso wie das SG Gelsenkirchen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einen Anspruch.Die Beschwerde der Antragstellerin war nur in Bezug auf die vom SG versagte Prozesskostenhilfe erfolgreich. Im Übrigen hat das LSG diese zurückgewiesen. Die Antragstellerin bedürfe keines Eilrechtsschutzes mehr, weil ihr mittlerweile durch die Schule... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.08.2012
- 1 BvR 199/11 -

Verfassungs­beschwerde gegen Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs erfolglos

BVerfG verneint Verletzung von Grundrechten durch erhobene Gebühren

Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist nicht unverhältnismäßig, da diese zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeignet und erforderlich ist. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht und verneinte eine Verletzung von Grundrechten durch die Gebührenerhebung.

Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls ist Rechtsanwalt und nutzt den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Internetanwendungen. Er empfängt damit keine Rundfunksendungen und verfügt auch nicht über herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte.Die Rundfunkanstalt setzte Rundfunkgebühren für den internetfähigen PC fest. Die hiergegen gerichtete Klage des Beschwerdeführers wies das ... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.09.2009
- 6 W 95/09 -

Filesharing: Angeblicher Missbrauch des W-LAN-Netzes zur Nutzung einer Musiktauschbörse

Bei Filesharing-Fällen reicht der Abwesenheitseinwand allein nicht aus

Die Behauptung, zum Zeitpunkt der Tat nicht zuhause gewesen zu sein, reicht nicht aus, den Verdacht des Rechteverstoßes zu erschüttern. Die Anwesenheit einer Person ist nicht notwendig, damit ein Computer Kontakt zu einer Musiktauschbörse im Internet aufnimmt. Auch der Vortrag der theoretischen Möglichkeit, ein Dritter könnte sich über das kabellose Netzwerk unberechtigten Zugang zum eigenen Internetanschluss verschafft haben, muss zweifelsfrei bewiesen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Im vorliegenden Fall geht es um die Klage eines Musikrechteinhabers gegen eine Privatperson, die ein Musikalbum auf einer Internettauschbörse angeboten hatte. Zu ihrer Verteidigung gab die Beklagte an, sie und ihr Sohn seien zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause gewesen. Ein Dritter müsse sich Zugang zu ihrem kabellosen Internetanschluss (W-LAN) verschafft und über diesen Kontakt zu der... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2011
- BVerwG 6 C 15.10, BVerwG 6 C 45.10 und BVerwG 6 C 20.11 -

BVerwG: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC als Zweitgerät

Für nicht ausschließlich im privaten Bereich genutzte Zweitgeräte gilt Rundfunk­gebührenfreiheit

Für neuartige Rundfunk­empfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) ist im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten. Da neuartige Rundfunkgeräte häufig tragbar sind (Laptops, internetfähige Mobiltelefone), entziehen sich somit einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Zudem dienen die Geräte häufig als Arbeitsmittel und nicht (primär) dem Rundfunkempfang. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verwaltungs­gerichts hervor.

Die Kläger der zugrunde liegenden Verhandlung nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden.... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.04.2011
- 7 BV 10.443 -

Bayerischer VGH: Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC

Beruflich und privat genutzter PC ist als Zweitgerät anzusehen, der dem Ausnahmetatbestand der Zweitgerätefreiheit unterfällt

Ein Freiberufler muss keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen, wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt und auf demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein freiberuflicher Computerfachmann, wurde für seinen gewerblich genutzten, internetfähigen PC zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen. In seinem Haus, wo er arbeitet und wohnt, nutzt der Kläger privat weitere Rundfunkgeräte („Erstgeräte“), für die er Rundfunkgebühren entrichtet.Mit seiner Klage wandte sich der... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.10.2010
- BVerwG 6 C 12.09, BVerwG 6 C 17.09 und BVerwG 6 C 21.09 -

BVerwG: Für internetfähige PCs besteht Rundfunk­gebührenpflicht

Entscheidend für Gebührenpflichtigkeit ist Möglichkeit zum Empfang von Radio- bzw. Fernsehsendungen eines Gerätes

Internetfähige PCs sind Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags für die Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Fall hielten die Rundfunkanstalten die Besitzer von internetfähigen PCs für gebührenpflichtig, weil sich mit diesen Geräten Sendungen empfangen lassen, die mit so genannten Livestream in das Internet eingespeist werden. Im Rahmen der Zweitgeräte-Befreiung wird die Rundfunkgebühr allerdings nicht verlangt, wenn der Besitzer bereits über ein angemeldetes herkömmliches... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2010
- 10 A 2910/09 -

Hessischer VGH: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen Zweit-PC

Bereits angemeldetes Rundfunkgerät auf ein und demselben Grundstück erfüllt Voraussetzung für Gebührenfreiheit für internetfähigen PC

Betreibt ein Rundfunkteilnehmer in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Einfamilienhauses angemeldete Rundfunkempfangsgeräte und zusätzlich in seinem beruflich genutzten häuslichen Arbeitszimmer einen internetfähigen Rechner (Personalcomputer), so ist dieser Rechner von Rundfunkgebühren befreit. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bewohner eines Einfamilienhauses geklagt, der für die privat genutzten Empfangsgeräte, die sich in den oberen beiden Etagen des Hauses befinden, Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlt. Im Keller des Hauses ist ein Arbeitszimmer eingerichtet, das der Kläger für seine Arbeit als selbständiger Informatiker nutzt. Im Arbeitszimmer befindet sich kein „klassisches“... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 18.01.2010
- 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI -

VG Gießen: Rundfunkgebührenpflicht für PCs nur bei nachgewiesenem Bereithalten zum Empfang von Rundfunk

Bloßer Besitz eines PCs mit der Möglichkeit zum Radioempfang rechtfertigt keine Gebührenpflicht

Eine Gebührenpflicht für internetfähige PCs besteht nur dann, wenn der PC nachgewiesener Maßen für den Rundfunkempfang bereitgehalten wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und zwei Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks aufgehoben, mit denen dieser die Kläger zu Gebühren für die Bereithaltung eines „neuartigen Rundfunkgerätes“, nämlich eines internetfähigen PCs, herangezogen hatte.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger dem Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks unter anderem entgegen gehalten, dass die Geräte nur für die Mitgliederverwaltung, zur Gestaltung der Internetpräsenz und für den Mailverkehr genutzt würden, bzw. ein Zugriff technisch nur auf ausgewählte, geschäftsbezogene Internetseiten möglich sei.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 20.11.2009
- 4 A 188/09 -

VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC

Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gilt auch für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss

Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.

Die Klägerin besitzt einen PC mit Internetzugang, den sie zu Hause für ihre Tätigkeit als Diplomübersetzerin und damit gewerblich nutzt. Für ihren Privathaushalt zahlt sie seit 1991 Rundfunkgebühren. Nachdem sie den NDR von dem PC unterrichtet hatte, forderte dieser sie zur Zahlung von Rundfunkgebühren auf. Er machte geltend, gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang seien gesondert... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2009
- 11 K 1310/08.F(V) -

VG Frankfurt am Main: Internetfähige PCs sind nicht rundfunkgebührenpflichtig

Bloßer Besitz von rundfunktauglichen Geräten lässt nicht automatisch auf tatsächliche Nutzung schließen

Ein im häuslichen Arbeitszimmer befindlicher PC, der Rundfunkprogramme über das Internet wiedergeben kann, jedoch ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.

Der Kläger wendet sich gegen die Rundfunkgebührenpflicht für einen für seine Berufsausübung genutzten internetfähigen Personalcomputer (PC). Er bewohnt mit seiner Familie ein Einfamilienhaus. Dort befinden sich privat genutzte Rundfunk- und Fernsehgeräte, für die der Kläger Gebühren entrichtet. Im Streit steht zwischen den Beteiligten die Gebührenpflicht für im häuslichen Arbeitszimmer... Lesen Sie mehr




Werbung