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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.09.2008
- 8 ME 53/08 -
Gefährdet eine Hebamme das Leben von Mutter und Kind darf die Berufserlaubnis vorläufig entzogen werden
Unterlassene Hinzuziehung eines Arztes
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einer Hebamme die zur Ausübung der Geburtshilfe notwendige Berufserlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen werden darf, wenn die Hebamme bei einer von ihr betreuten Geburt, bei der es zu Komplikationen kommt, nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt und deshalb werdende Mütter oder Neugeborene gefährdet.
Gegen die im ehemaligen Regierungsbezirk Weser - Ems niedergelassene
Zulässige vorläufige Entziehung der Erlaubnis als Hebamme tätig zu sein
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 8. Senat - hat insbesondere den Einwand der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 11.09.2008
- Bloße Selbstüberschätzung macht Ärztin nicht zwingend unzuverlässig
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 16.01.2012
[Aktenzeichen: 7 L 11/12]) - Widerruf der Berufsbezeichnung "Hebamme" aufgrund unterbliebener Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe bei schwieriger Geburt und versuchtes Vertuschen der Tat
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.06.2020
[Aktenzeichen: 21 ZB 18.1807])
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Dokument-Nr. 6668
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